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Asylstreitverfahren

Entscheidungen der Gerichte




BVERWG – Beschluss, BVerwG 1 C 29.03 vom 21.12.2006

Rechtsgebiete:RVG, AsylVfG 1992
Schlagworte:Gegenstandswert, Asylstreitverfahren, Flüchtlingsanerkennung, Abschiebungsverbot, Rechtsanwaltsvergütung, Übergangsregelung
Stichwort:Asylstreitverfahren
Leitsatz:Der Gegenstandswert nach § 30 RVG beträgt für die Klage auf Anerkennung als Flüchtling nach § 60 Abs. 1 AufenthG seit dem 1. Januar 2005 3 000 ¤.
Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 1 C 29.03



HESSISCHER-VGH – Beschluss, 12 UZ 3005/03 vom 05.03.2004

Rechtsgebiete:AsylVfG, AuslG, Gesetz über den Bundesgrenzschutz
Schlagworte:Asylstreitverfahren, Auslandsvertretung, Freiheitsentziehung, Pass, Passersatz, Vorsprache
Stichwort:Asylstreitverfahren
Leitsatz:1. Bei dem Streit um die Anordnung des persönlichen Erscheinens bei einer Auslandsvertretung handelt es sich, wenn sie sich gegen einen Asylbewerber während des Asylverfahrens oder nach dessen Abschluss richtet, um ein Asylstreitverfahren im Sinne der §§ 11, 74 Abs. 1, 75, 76 Abs. 1, 77 Abs. 1, 78 Abs. 1 und 80 AsylVfG.

2. Die Anordnung des persönlichen Erscheinens bei einer Auslandsvertretung zur "Vorsprache zwecks Passbeschaffung" ist für den angestrebten Zweck untauglich und daher unverhältnismäßig und rechtswidrig.

3. Für die Vorführung eines Ausländers bei einer Auslandsvertretung kann je nach der erforderlichen Zeitdauer eine richterliche Entscheidung erforderlich sein.
Volltext: HESSISCHER-VGH - Beschluss, 12 UZ 3005/03

HESSISCHER-VGH – Beschluss, 12 TJ 2176/01 vom 13.08.2001

Rechtsgebiete:AuslG, DVAuslG, AsylVfG
Schlagworte:Asylstreitverfahren, Aufenthaltsbeschränkung, Familiennachzug
Stichwort:Asylstreitverfahren
Leitsatz:1. Bei dem Streit um die Durchsetzung der fortdauernden örtlichen Beschränkung des Aufenthalts nach rechtskräftigem Abschluss des Asylverfahrens handelt es sich nicht um eine Streitigkeit nach dem Asylverfahrensgesetz, wenn die Ausländerbehörde die Androhung von Zwangsmaßnahmen ausschließlich auf §§ 44 Abs. 5 und 36 AuslG gestützt hat.

2. Ebenso verhält es sich, wenn die Ausländerbehörde die Bescheidung eines Antrags auf Erteilung einer familienbezogenen Aufenthaltsgenehmigung unter Berufung auf eine asylverfahrensrechtliche Aufenthaltsbeschränkung wegen örtlicher Unzuständigkeit verweigert.
Volltext: HESSISCHER-VGH - Beschluss, 12 TJ 2176/01

HESSISCHER-VGH – Beschluss, 12 TJ 2235/01 vom 13.08.2001

Rechtsgebiete:AuslG, DVAuslG, AsylVfG
Schlagworte:Asylstreitverfahren, Aufenthaltsbeschränkung, Familiennachzug
Stichwort:Asylstreitverfahren
Leitsatz:1. Bei dem Streit um die Durchsetzung der fortdauernden örtlichen Beschränkung des Aufenthalts nach rechtskräftigem Abschluss des Asylverfahrens handelt es sich nicht um eine Streitigkeit nach dem Asylverfahrensgesetz, wenn die Ausländerbehörde die Androhung von Zwangsmaßnahmen ausschließlich auf §§ 44 Abs. 5 und 36 AuslG gestützt hat.

2. Ebenso verhält es sich, wenn die Ausländerbehörde die Bescheidung eines Antrags auf Erteilung einer familienbezogenen Aufenthaltsgenehmigung unter Berufung auf eine asylverfahrensrechtliche Aufenthaltsbeschränkung wegen örtlicher Unzuständigkeit verweigert.
Volltext: HESSISCHER-VGH - Beschluss, 12 TJ 2235/01


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