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Asylstreitigkeit

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HESSISCHER-VGH – Beschluss, 5 A 829/09.Z.A vom 24.07.2009

Rechtsgebiete:AsylVfG
Schlagworte:Asylstreitigkeit, Ausländerbehörde, Einverständnis, Einzelrichterübertragung, Entscheidung ohne mündliche Verhandlung, Gehörverstoss, Herausgabeverlangen, Rechtsmittel, Unterschutzstellung, Verbrauch, Zulassungsgrund
Stichwort:Asylstreitigkeit
Leitsatz:Das Rechtsmittel gegen eine erstinstanzliche Entscheidung über das ausländerbehördliche Herausgabeverlangen gemäß § 72 Abs. 2 AsylVfG richtet sich nach § 78 AsylVfG.

Der Beschluss zur Übertragung des Rechtsstreits auf den Einzelrichter verbraucht das übereinstimmende Einverständnis zu einer Entscheidung ohne mündliche Verhandlung (§ 101 Abs. 2 VwGO) nicht.
Volltext: HESSISCHER-VGH - Beschluss, 5 A 829/09.Z.A




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