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Asylgesuch

Entscheidungen der Gerichte




OVG-BERLIN-BRANDENBURG – Beschluss, OVG 3 S 23.07 vom 04.05.2007

Rechtsgebiete:AsylVfG, VwGO
Schlagworte:Libanon, Beschwerde, Darlegungsanforderungen, Asylgesuch, Asylantrag, Aufenthaltsgestattung, Erlöschen, räumliche Beschränkung, Fortgeltung, Weiterleitungs- und Meldeanordnung
Stichwort:Asylgesuch
Leitsatz:1. Eine Aufenthaltsgestattung entsteht gem. § 55 Abs. 1 Satz 1 AsylVfG kraft Gesetzes bereits im Zeitpunkt der Anbringung eines Asylgesuchs gemäß § 13 Abs. 1 AsylVfG und nicht erst mit Stellung eines förmlichen Asylantrages gemäß § 14 AsylVfG.

2. Die räumliche Beschränkung des Aufenthalts eines Ausländers auf den Bezirk der Ausländerbehörde, in dem die zugewiesene Erstaufnahmeeinrichtung liegt, bleibt bestehen, auch wenn die Aufenthaltsgestattung gemäß § 67 Abs. 1 Nr. 2 AsylVfG erloschen ist, weil der Ausländer nicht fristgerecht einen Asylantrag gestellt hat.
Volltext: OVG-BERLIN-BRANDENBURG - Beschluss, OVG 3 S 23.07



BAYERISCHER-VGH – Urteil, 5 B 05.1398 vom 19.09.2006

Rechtsgebiete:StAG, AsylVfG 1991, AsylVfG 1992
Schlagworte:Deutsche Staatsangehörigkeit, Erwerb durch Geburt, Achtjähriger rechtmäßiger Aufenthalt, Asylgesuch, Asylantrag, Stellung des Asylantrags, Aufenthaltsgestattung, Verfolgungsschutz, Statusbegründende Wirkung
Stichwort:Asylgesuch
Volltext: BAYERISCHER-VGH - Urteil, 5 B 05.1398

VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Urteil, 13 S 1871/01 vom 10.07.2002

Rechtsgebiete:AuslG, AsylVfG
Schlagworte:Abschiebungsandrohung, Zuständigkeit, Asylgesuch, Bezeichnungsgebot, Abschiebungshindernisse, syrisch-orthodoxe Christen aus dem Tur Abdin, Doppelbestrafung
Stichwort:Asylgesuch
Leitsatz:1) § 51 Abs. 3 AuslG ist auf Abschiebungshindernisse nach § 53 Abs. 1 bis 4 und Abs. 6 AuslG nicht entsprechend anwendbar.

2) § 53 AuslG erfasst auch Gefahren, die auf Lebenssachverhalten beruhen, die zugleich politische Verfolgung darstellen.

3) Die Ausländerbehörde ist im Rahmen des Erlasses einer Abschiebungsandrohung für die Prüfung von Abschiebungshindernissen nach § 53 AuslG auch dann zuständig, wenn die drohenden Maßnahmen oder Verfolgungshandlungen zugleich politischen Charakter haben, solange der Ausländer keinen förmlichen Asylantrag nach § 14 AsylVfG gestellt hat.

4) Die Ausländerbehörde hat in diesen Fällen ausschließlich zu prüfen, ob die tatbestandlichen Voraussetzungen des § 53 Abs. 1 bis 4 AuslG vorliegen, beziehungsweise ob zwingende Abschiebungshindernisse nach § 53 Abs. 6 AuslG bestehen; der mögliche politische Charakter der geltend gemachten Gefahren ist nicht Gegenstand der Prüfung.

5) Die einem Ausländer im Zielstaat drohende erneute strafrechtliche Verfolgung wegen einer in der Bundesrepublik Deutschland abgeurteilten Straftat stellt jedenfalls dann keine unmenschliche Behandlung i.S.d. Art. 3 EMRK dar, wenn die den Ausländer erwartende Strafe - gegebenenfalls mit Blick auf eine Nichtanrechnung oder Nichtberücksichtigung der in der Bundesrepublik Deutschland wegen dieser Tat verbüßten Strafe - nicht als unerträglich hart und unter jedem denkbaren Gesichtspunkt unangemessen erscheint.
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Urteil, 13 S 1871/01

BVERWG – Beschluss, BVerwG 1 B 219.97 vom 03.12.1997

Rechtsgebiete:AuslG, AsylVfG
Schlagworte:Abschiebungsandrohung, Abschiebungshindernisse, Asylantrag, Asylgesuch, Aufenthaltsgestattung, Ausländerbehörde, Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge, Zuständigkeit.
Stichwort:Asylgesuch
Leitsatz:Beschluß des 1. Senats vom 3. Dezember 1997 - BVerwG 1 B 219.97

Leitsatz:

Ein Asylantrag im Sinne von § 13 Abs. 1 AsylVfG, der noch nicht gemäß § 14 Abs. 1 und 2 AsylVfG beim Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge gestellt ist (Asylgesuch), hindert die Ausländerbehörde nicht daran, die Ausreisepflicht des Ausländers durchzusetzen, dessen Aufenthaltsgestattung gemäß § 67 Abs. 1 Nr. 2 AsylVfG erloschen ist, und steht einer Prüfung der Abschiebungshindernisse nach § 53 AuslG durch die Ausländerbehörde nicht grundsätzlich entgegen.

I. VG Kassel vom 19.12.1995 - Az.: VG 4 E 3057/95 (4)
II. VGH Kassel vom 19.08.1997 - Az.: VGH 7 UE 350/96
Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 1 B 219.97


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