JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > A > Asylbezogener Aufenthaltstitel
| Rechtsgebiete: | AuslG, AufenthG, AsylVfG |
| Schlagworte: | Asylbezogener Aufenthaltstitel, Widerruf, Abschiebungshindernis, Schwierigkeiten bei Rückkehr, Besonderer Ausweisungsschutz, Langjähriger Aufenthalt, Integration, Sozialhilfe |
| Stichwort: | Asylbezogener Aufenthaltstitel |
| Leitsatz: | Bei einer Widerrufsentscheidung nach § 52 Abs. 1 Nr. 4 AufenthG steht die Bindungswirkung einer Feststellung des Bundesamts zum Nichtvorliegen der Voraussetzungen des § 53 AuslG 1990 (§ 60 Abs. 2 bis 7 AufenthG) der Berücksichtigung von Reintegrationsschwierigkeiten eines Ausländers in seinem Heimatland nur insoweit entgegen, als daraus kein Duldungsgrund nach § 60a Abs. 2 AufenthG abgeleitet werden darf. Allerdings haben solche unterhalb der Erheblichkeitsschwelle eines Abschiebungsverbots oder Abschiebungshindernisses liegenden Schwierigkeiten gegenüber dem öffentlichen Interesse am Widerruf des Aufenthaltstitels regelmäßig kein überwiegendes Gewicht. |
| Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Beschluss, 11 S 2694/07 | |
| Rechtsgebiete: | AuslG, AufenthG, GG, EMRK |
| Schlagworte: | Asylbezogener Aufenthaltstitel, Widerruf, Fehlender anderweitiger Aufenthaltstitel, Ermessenskriterien, Öffentliches Interesse an Nutzung der Integrationsleistungen, Schutzwürdige Belange, Rechtlich verfestigter Aufenthalt, Erfolgreiche Integrationsbemühungen, Privatleben |
| Stichwort: | Asylbezogener Aufenthaltstitel |
| Leitsatz: | 1. Am Widerruf einer unbefristeten asylbezogenen Aufenthaltstitels nach Widerruf der Asylberechtigung besteht zwar grundsätzlich - wegen der Akzessorietät des Aufenthalts - ein gewichtiges öffentliches Interesse. Dieses genießt aber keinen Vorrang vor anderen gleich gewichtigen gegenläufigen (persönlichen oder öffentlichen) Belangen. 2. Bei Bewertung der schutzwürdigen persönlichen Belange des Ausländers kommt den von ihm während des asylbedingten Aufenthalts erbrachten Integrationsleistungen besondere Bedeutung zu. Bei einem den Umständen entsprechend erfolgreichen Verlauf der Integration kann es gegebenenfalls auch im (einwanderungspolitischen und bevölkerungspolitischen) öffentlichen Interesse liegen, den Ausländer - seine Integrationsleistungen nutzend - im Land zu halten 3. Die allgemeinen Versagungsgründe der §§ 7 und 8 AuslG und die allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen der §§ 5 Abs. 1 und 2 AufenthG sind bei Bewertung der schutzwürdigen Belange nicht schematisch anzuwenden. 4. Zur Berücksichtigung des Rechts auf Achtung des Privatlebens nach Art. 8 Abs. 1 EMRK beim Widerruf der asylbezogenen Aufenthaltserlaubnis hier geborener oder aufgewachsener - integrierter - Kinder. |
| Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Urteil, 11 S 951/06 | |
| Rechtsgebiete: | AuslG, AufenthG, AsylVfG |
| Schlagworte: | Asylbezogener Aufenthaltstitel, Widerruf, Gleichwertiger asylunabhängiger Aufenthaltstitel, Geringerwertiger asylunabhängiger Aufenthaltstitel, Keine Teilbarkeit der Widerrufsentscheidung, Ermessenskriterien, Duldungsgründe, zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse Bindungswirkung, Sperrwirkung |
| Stichwort: | Asylbezogener Aufenthaltstitel |
| Leitsatz: | 1. Zum Prüfprogramm und zu den Ermessenskriterien beim Widerruf einer asylbezogenen unbefristeten Aufenthaltserlaubnis (Fortschreibung von BVerwG, Urteil vom 20.02.2003 - 1 C 13.02 -, NVwZ 2003, 1275 und VGH Bad.- Württ., Urteil vom 16.10.1996 - 13 S 2408/95 -) 2. Ein Vorbringen, das typische Merkmale eines zielstaatsbezogenen Abschiebungshindernisses nach § 53 AuslG (§ 60 Abs. 2 - 7 AufenthG) aufweist, darf beim Widerrufsermessen nur nach Maßgabe der Bindungs- bzw. Sperrwirkung von Bundesamtsentscheidungen nach § 42 Satz 1 AsylVfG berücksichtigt werden. |
| Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Urteil, 11 S 1066/05 | |
"Asylbezogener Aufenthaltstitel - Urteile" © JuraForum.de — 2003-2012
Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum