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Asylbewerber

Entscheidungen der Gerichte




BSG – Urteil, B 4 AS 40/07 R vom 16.12.2008

Rechtsgebiete:SGB II, AsylbLG, AufenthG, GG
Stichwort:Asylbewerber
Volltext: BSG - Urteil, B 4 AS 40/07 R



BSG – Urteil, B 14 AS 24/07 R vom 13.11.2008

Rechtsgebiete:GG
Stichwort:Asylbewerber
Volltext: BSG - Urteil, B 14 AS 24/07 R

NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Urteil, 11 LC 314/07 vom 18.09.2008

Rechtsgebiete:AufnG 1982, AufnG 1997
Schlagworte:Asylbewerber, Aufnahme, Duldung, Kostenerstattung
Stichwort:Asylbewerber
Leitsatz:Ein Ausländer, dessen Asylverfahren unanfechtbar negativ abgeschlossen ist und der wegen einer Krankheit in seiner Person, wegen der Krankheit eines nahen Angehörigen, wegen der Regelung wichtiger Angelegenheiten einschließlich der Führung eines Rechtsstreits oder wegen Passlosigkeit weiterhin in der Bundesrepublik Deutschland geduldet wird, gehört nicht mehr zu dem Personenkreis, für den die kommunalen Gebietskörperschaften Kostenerstattung nach den Niedersächsischen Aufnahmegesetzen aus den Jahren 1982 und 1997 verlangen können.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Urteil, 11 LC 314/07

BSG – Urteil, B 8/9b AY 1/07 R vom 17.06.2008

Rechtsgebiete:AsylbLG, AufenthG, BeschV, SGG, SGB X, BGB, GG, MRK
Schlagworte:Asylbewerberleistung - Analogleistung - rechtsmissbräuchliche Beeinflussung der Aufenthaltsdauer - generell-abstrakte Betrachtungsweise - Anforderung an Vorbezugszeit - Neuregelung - Verfassungsmäßigkeit - Zurechnung des Fehlverhaltens der Eltern - sozialgerichtliches Verfahren - mündliche Verhandlung - Anwendung des Art 6 Abs 1 MRK - Beteiligter - sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Dauerverwaltungsakt - wesentliche Änderung
Stichwort:Asylbewerber
Leitsatz:1. Eine rechtsmissbräuchliche Beeinflussung der Aufenthaltsdauer, die höhere Leistungen in entsprechender Anwendung des SGB XII (AnalogLeistungen) für Leistungsberechtigte nach dem AsylbLG nach einem 36-bzw 48-monatigen Vorbezug von Leistungen nach § 3 AsylbLG (Grundleistungen) ausschließt, setzt ein auf die Aufenthaltsverlängerung zielendes vorsätzliches, sozialwidriges Verhalten unter Berücksichtigung des jeweiligen Einzelfalls voraus; hierfür genügt nicht schon die Inanspruchnahme einer ausländerrechtlichen Duldung, wenn es dem Ausländer möglich und zumutbar wäre, freiwillig auszureisen (Aufgabe von BSG vom 8.2.2007 - B 9b AY 1/06 R = SozR 4-3520 § 2 Nr 1).

2. Die Vorbezugszeit kann ausschließlich mit Grundleistungen nach § 3 AsylbLG erfüllt werden; die mit Wirkung vom 28.8.2008 erfolgte Ausdehnung der Vorbezugszeit auf 48 Monate erfasst auch Leistungsberechtigte, die wegen der zuvor geltenden kürzeren Vorbezugszeit von 36 Monaten bereits Analog-Leistungen bezogen haben.

3. Eine Beeinflussung der Aufenthaltsdauer liegt schon dann vor, wenn bei generell-abstrakter Betrachtungsweise das rechtsmissbräuchliche Verhalten typischerweise die Aufenthaltsdauer verlängern kann.
Volltext: BSG - Urteil, B 8/9b AY 1/07 R


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