JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > A > Asylanerkennung
| Rechtsgebiete: | AsylVfG, AufenthG, EMRK |
| Schlagworte: | Asylanerkennung, Asylberechtigter, Ermessen, Ermessenserwägungen, nachträglich, Familienasyl, Integration, Mitwirkungsobliegenheit, Nachschieben von Gründen, Niederlassungserlaubnis, Sach- und Rechtslage, Widerruf, Widerruf der Asylanerkennung, Zeitpunkt, maßgeblicher |
| Stichwort: | Asylanerkennung |
| Leitsatz: | 1. Für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit des Widerrufes einer Niederlassungserlaubnis nach § 52 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 AufenthG ist unverändert die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung maßgeblich. 2. Die Ausländerbehörde kann die Begründung ihrer Ermessensentscheidung nach § 52 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 AufenthG um nachträglich bekannt gewordene Tatsachen über die fehlgeschlagene Integration des - hier minderjährigen - Ausländers bezogen auf den maßgeblichen Entscheidungszeitpunkt ergänzen. 3. Zu den Grundsätzen für die Ermessensausübung nach § 52 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 AufenthG, wenn die widerrufene Niederlassungserlaubnis auf der Familienasylberechtigung eines im Bundesgebiet geborenen Kindes beruhte. |
| Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Urteil, 8 LB 18/07 | |
| Rechtsgebiete: | AufenthG, AsylVfG, GFK, GG, EGRL 04/83 |
| Schlagworte: | Abschiebungsverbot, Angola, Asylanerkennung, Beendigungsklausel, exilpolitische Betätigung, Flüchtlingsanerkennung, Flüchtlingseigenschaft, nichtstaatliche Akteure, MPLA, Qualifikationsrichtlinie, UNITA, Vorverfolgung, herabgestufter Wahrscheinlichkeitsmaßstab, Wegfall-der-Umstände-Klausel, Widerruf |
| Stichwort: | Asylanerkennung |
| Leitsatz: | Personen, die sich in Angola für Dritte erkennbar politisch für die UNITA betätigt haben und weiterhin betätigen (hier: als Informationssekretär) sind in Angola ungeachtet der Umsetzung des Waffenstillstandsabkommens vom April 2002 und der inzwischen durchgeführten Parlamentswahlen derzeit und auf absehbare Zeit nicht hinreichend sicher vor erneuter politischer Verfolgung. |
| Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Urteil, A 5 S 1251/06 | |
| Rechtsgebiete: | AsylVfG, AufenthG, AuslG, VwVfG |
| Schlagworte: | Asyl, Asylanerkennung, Aufenthaltserlaubnis, Beurteilungszeitpunkt, Maßgeblicher Zeitpunkt, Rücknahme, Widerruf |
| Stichwort: | Asylanerkennung |
| Leitsatz: | 1. Für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit des Widerrufs eines Aufenthaltstitels nach Unwirksamwerden der Anerkennung als Asylberechtigter bzw. der Rechtsstellung als Flüchtling ist die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten behördlichen Entscheidung maßgeblich. Aus der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum nach Inkrafttreten des Richtlinienumsetzungsgesetzes vom 28. August 2007 maßgeblichen Beurteilungszeitpunkt bei Ausweisungsverfügungen (Urt. v. 15.11.2007 - 1 C 45/06 -, BVerwGE 130, 20) folgt nicht, dass auch bei einem Widerruf des Aufenthaltstitels auf den Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung abzustellen ist. 2. Hat die Behörde unzutreffend anstelle eines Widerrufs eine Rücknahme des Aufenthaltstitels verfügt, ist allein maßgeblich, ob sich die Aufhebung gestützt auf die Rechtsgrundlage für den Widerruf als im Ergebnis rechtmäßig erweist. Einer (richterlichen) Umdeutung bedarf es nicht. 3. Einzelfall einer Ermessensentscheidung über den Widerruf des Aufenthaltstitels bei Rücknahme der Anerkennung als Asylberechtigter infolge (offenkundig) unrichtiger Angaben im Asylverfahren. |
| Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Urteil, 13 LB 82/07 | |
| Rechtsgebiete: | AsylVfG |
| Schlagworte: | Familienasyl, Widerruf, Stammberechtigter, Asylanerkennung, Gleichzeitigkeit |
| Stichwort: | Asylanerkennung |
| Leitsatz: | Die Anerkennung als Asylberechtigter nach § 26 AsylVfG und die Anerkennung des Stammberechtigten können gleichzeitig widerrufen werden. |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Beschluss, 10 A 10007/05.OVG | |
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