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AStA-Mitglieder als Arbeitnehmer

Entscheidungen der Gerichte




BFH – Urteil, VI R 51/05 vom 22.07.2008

Rechtsgebiete:EStG, LStDV
Schlagworte:AStA-Mitglieder als Arbeitnehmer
Stichwort:AStA-Mitglieder als Arbeitnehmer
Leitsatz:Der Vorsitzende und die Referenten des AStA sind Arbeitnehmer im Sinne des Einkommensteuerrechts. Die an sie gezahlten Aufwandsentschädigungen sind als einkommensteuerpflichtiger Lohn zu behandeln.
Volltext: BFH - Urteil, VI R 51/05




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