JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > A > Assoziierungsabkommen
| Rechtsgebiete: | AufenthG |
| Schlagworte: | Duldung, ausländischer Elternteil, Sperrwirkung |
| Stichwort: | Assoziierungsabkommen |
| Leitsatz: | 1. Die Absicht eines ausländischen Elternteils, die familiäre Gemeinschaft mit seinen im Bundesgebiet lebenden, die deutsche Staatsangehörigkeit besitzenden Kindern herzustellen, befreit nicht von der Einhaltung der Sichtvermerksvorschriften. 2. Bei der Befristung der Sperrwirkung von Ausweisung und Abschiebung (§ 11 Abs. 1 AufenthG) hat die Ausländerbehörde den familiären Belangen eines ausländischen Elternteils das ihnen nach Art. 6 GG zukommende Gewicht beizumessen. Gibt die Behörde im Rahmen der Aufenthaltsbeendigung eines unerlaubt eingereisten ausländischen Elternteils zu erkennen, dass sie sich hinsichtlich ihres Befristungsermessens von grundlegend unzutreffenden Annahmen leiten lässt, kann das dazu führen, dass der Betroffene einen Anspruch darauf hat, dass sein Aufenthalt bis zu einer fehlerfreien Befristungsentscheidung geduldet wird. |
| Volltext: OVG-BREMEN - Beschluss, 1 B 217/09 | |
| Rechtsgebiete: | AufenthG, GG, EMRK, ARB 1/80, Richtlinie 64/221/EWG, Richtlinie 2004/38/EG |
| Schlagworte: | assoziationsberechtigt, assoziationsrechtlich, Aufenthalt, Aufenthaltsdauer, Aufenthaltsrecht, Ausländer, Ausländerrecht, Ausweisung, Ausweisungsschutz, besonderer Ausweisungsschutz, Belange, Betäubungsmittel, Betäubungsmittelgesetz, Befristung, Dauer, deutsch, Drogen, Drogendelikt, Drogenhandel, Ehe, Ehefrau, Ermessen, Ermessensausweisung, familiär, Familie, Familienleben, Freiheitsstrafe, Frist, Gefahr, Handel, Handeltreiben, Haft, Kind, langjährig, Lebensgemeinschaft, familiäre Lebensgemeinschaft, minderjährig, privat, Privatleben, Prognose, Regel, Schutz, Schutzwirkung, spezialpräventiv, Stillhalteklausel, Straftat, schwerwiegende Straftat, türkisch, Verfahren, Verfahrensfehler, Verfahrensgarantie, verhältnismäßig, Verhältnismäßigkeit, Verurteilung, Vier-Augen-Prinzip, Wiederholungsgefahr, Wirkung, Zeitpunkt, zwingend |
| Stichwort: | Assoziierungsabkommen |
| Leitsatz: | 1. Zur Ausweisung eines Ausländers nach langjährigem Aufenthalt mit Ehefrau und Kindern - davon eines deutscher Staatsangehörigkeit - im Bundesgebiet (hier: spezialpräventiv begründete Ausweisung auf Grund einer Verurteilung wegen mehrere Straftaten nach dem Betäubungsmittelgesetz und dem Waffengesetz zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren). 2. Art. 9 der Richtlinie 64/221/EWG findet auf nach dem 30. April 2006 ergangene Ausweisungsverfügungen keine Anwendung mehr. |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Beschluss, 7 B 11328/08.OVG | |
| Rechtsgebiete: | ARB 1/80 |
| Schlagworte: | Diskriminierungsverbot nach ARB 1/80, "überschießende" Geltungsdauer einer Arbeitserlaubnis |
| Stichwort: | Assoziierungsabkommen |
| Leitsatz: | Aus Art. 10 Abs. 1 ARB 1/80 folgt ein Anspruch auf Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis entsprechend der "überschießenden" Geltungsdauer einer Arbeitserlaubnis (Fortentwicklung von EuGH, Urteil vom 2.3.1999 - C-416/96 - "El-Yassini" und Urteil vom 14.12.2006 - C-97/05 - "Gattoussi"). |
| Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Urteil, 13 S 708/08 | |
| Rechtsgebiete: | ARB 1/80 |
| Stichwort: | Assoziierungsabkommen |
| Leitsatz: | 1. Ein türkischer Arbeitnehmer, der dem regulären Arbeitsmarkt eines Mitgliedstaates angehört und der im Besitz einer ordnungsgemäßen unbefristeten Arbeitsgenehmigung ist, kann sich in Bezug auf seinen aufenthaltsrechtlichen Status auf Art. 10 Abs. 1 ARB 1/80 berufen, auch wenn ihm Rechte aus Art. 6 ARB 1/80 nicht zustehen (im Anschluss an EuGH, Urt. v. 26.10.2006, Rs. C-4/05, Güzeli, NVwZ 2007, 187). 2. Die praktische Wirksamkeit von Art. 10 Abs. 1 ARB 1/80 erfordert, dass ein türkischer Staatsangehöriger, dem die ordnungsgemäße Erlaubnis erteilt worden ist, im Gebiet eines Mitgliedstaates für eine bestimmte Zeit eine Beschäftigung auszuüben, während dieser gesamten Zeit seine Rechte aus dieser Erlaubnis ausüben kann (im Anschluss an EuGH, Urt. v. 2.3.1999, Rs. C-416/96, El-Yassini, NVwZ 1999, 1095, und Urt. v. 14.12.2006, Rs. C-97/05, Gattoussi, NVwZ 2007, 430). 3. Dem nationalen Gericht ist es verwehrt, die Wirksamkeit des assoziationsrechtlichen Diskriminierungsverbots des Art. 10 Abs. 1 ARB 1/80 im Ergebnis dadurch auszuhöhlen, dass es einer dem türkischen Arbeitnehmer vom Mitgliedstaat erteilten ordnungsgemäßen Arbeitsgenehmigung, welche die Dauer der Aufenthaltsgenehmigung übersteigt, von Anfang an und unter Bezugnahme auf nationale Bestimmungen (§ 285 Abs. 5 SGB III und § 8 Arbeitsgenehmigungsverordnung) Wirkungen für den aufenthaltsrechtlichen Status des Betroffenen gänzlich abspricht (im Anschluss an EuGH Urt. v. 14.12.2006, Rs. C-97/05, Gattoussi, NVwZ 2007, 430; im Ergebnis Abweichung von BVerwG, Urt. v. 1.7.2003, BVerwGE 118, 249). |
| Volltext: HAMBURGISCHES-OVG - Urteil, 4 Bf 232/07 | |
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