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Entscheidungen der Gerichte




OLG-FRANKFURT – Urteil, 7 U 185/08 vom 14.05.2009

Rechtsgebiete:AHB
Schlagworte:Versicherung, Haftpflichtversicherung, Auskunftsobliegenheit, Auskunft, Obliegenheit
Stichwort:Assessor
Leitsatz:Hat der Versicherungsnehmer dem Haftpflichtversicherer bereits Informationen zu Tatumständen mitgeteilt und hat der Versicherer diese für ausreichend gehalten, um sie einem Sachverständigen vorzugeben, so ist es nach der Erstattung des Gutachtens Sache des Haftpflichtversicherers, zu entscheiden und dem Versicherungsnehmer mitzuteilen, welche ergänzenden Informationen er mit welcher Genauigkeit noch erhalten will. Einer pauschalen Aufforderung, zu dem Gutachten Stellung zu nehmen, muss der Versicherungsnehmer nicht nachkommen.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Urteil, 7 U 185/08



LAG-MUENCHEN – Urteil, 4 Sa 580/08 vom 23.10.2008

Rechtsgebiete:TV-Ärzte (Länder)
Schlagworte:Eingruppierung
Stichwort:Assessor
Leitsatz:"Überleitung" eines in seiner vorigen Beschäftigung bereits als Chefarzt tätig und in Vergütungsgruppe I BAT(-KF) "eingruppiert" gewesenen Arztes, der deshalb vom Beklagten bei Einstellung als Oberarzt in ein Universitätsklinikum bewusst eine übertariflich vereinbarte Vergütung ebenfalls nach Vergütungsgruppe I (des Teils I der Anlage 1a zum) BAT erhielt, in die Entgeltgruppen des TV-Ärzte (Länder) (deshalb hier: Entgeltgruppe Ä4 des § 12 TV-Ärzte).
Volltext: LAG-MUENCHEN - Urteil, 4 Sa 580/08

BFH – Urteil, VIII R 76/05 vom 10.06.2008

Rechtsgebiete:EStG
Schlagworte:Keine Kürzung des Arbeitnehmer-Pauschbetrages - Verhältnis von Betriebsausgabenabzug und Werbungskostenpauschale bei vergleichbaren Aufwendungen für zwei Einkunftsarten - Gleichartigkeit und Gleichzeitigkeit von Aufwendungen
Stichwort:Assessor
Leitsatz:1. Der Steuerpflichtige, der Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit erzielt, hat einen Rechtsanspruch auf den Ansatz des ungekürzten Arbeitnehmer-Pauschbetrages, selbst wenn feststeht, dass keine oder nur geringe Werbungskosten angefallen sind. Bei einem zwingenden gesetzlichen Pauschbetrag verbieten sich Überlegungen, ob im Einzelfall die Besteuerung vereinfacht wird oder nicht.

2. Erzielt ein Steuerpflichtiger --im Streitfall ein als angestellter Assessor und als selbständiger Rechtsanwalt tätiger Jurist-- sowohl Einnahmen aus selbständiger als auch aus nichtselbständiger Arbeit, so sind die durch diese Tätigkeiten veranlassten Aufwendungen den jeweiligen Einkunftsarten, gegebenenfalls nach einer im Schätzungswege vorzunehmenden Aufteilung der Aufwendungen, als Werbungskosten oder Betriebsausgaben zuzuordnen. Sind die Werbungskosten niedriger als der Arbeitnehmer-Pauschbetrag, so ist dieser in voller Höhe anzusetzen. Der Steuerpflichtige kann keine beliebige Bestimmung treffen und auf diese Weise neben dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag sämtliche nachgewiesenen Aufwendungen als Betriebsausgaben geltend machen.
Volltext: BFH - Urteil, VIII R 76/05

HESSISCHES-LAG – Beschluss, 1 SHa 1/08 vom 09.06.2008

Rechtsgebiete:ZPO, ArbGG
Schlagworte:Außendienstmitarbeiter, Gerichtsstand, Erfüllungsort, Arbeitsort, Verweisungsbeschluss
Stichwort:Assessor
Leitsatz:Nach dem 31. März 2008 ist die Verweisung des Rechtsstreits eines Außendienstangestellten, der nach seiner Ansicht im Gerichtsstand des Erfüllungsortes geklagt hat, offensichtlich rechtswidrig und für das Gericht, an das verwiesen worden ist, nicht bindend, wenn vor Verweisungen die Voraussetzungen der Anwendbarkeit des § 48 Abs. 1a ArbGG tatsächlich dargelegt worden sind.
Volltext: HESSISCHES-LAG - Beschluss, 1 SHa 1/08


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