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HESSISCHER-VGH – Urteil, 5 UE 1179/06 vom 13.06.2007

Rechtsgebiete:HessVwKostG, RöV, SachverständigenbestimmungsG, VwKostO HSM
Schlagworte:arztliche Stelle, Bedeutung der Amtshandlung, Beleihung, öffentliche Ausschreibung, Rahmengebühr, Verwaltungsgebühr
Stichwort:arztliche Stelle
Leitsatz:Die Berücksichtigung der Bedeutung der Amtshandlung bei der grundsätzlich vom Verwaltungsaufwand ausgehenden Bemessung einer Rahmengebühr gem. § 3 Abs. 1 i.V.m. § 6 Abs. 2 HVwKostG gestattet - lediglich - die Anhebung der Gebühr auf eine höher bewertete Bedeutung, nicht aber die Zusammenrechnung von Anteilen, die einerseits für den Verwaltungsaufwand und andererseits für die Bedeutung der Amtshandlung ermittelt worden sind (im Ergebnis wie OVG Lüneburg, U. v. 18.03.2004 - 7 LB 112/03 - juris, zu § 9 Abs. 1 NdsVwKostG).
Volltext: HESSISCHER-VGH - Urteil, 5 UE 1179/06




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