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Arzthaftungssachen

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OLG-SCHLESWIG – Beschluss, 4 W 32/08 vom 23.06.2008

Rechtsgebiete:ZPO
Schlagworte:Arzthaftungssachen, Sachverständigengutachten, PKH-Verfahren
Stichwort:Arzthaftungssachen
Leitsatz:Die Einholung einer gutachterlichen Stellungnahme im PKH-Prüfverfahren in Arzthaftungssachen nach § 118 Abs. 2 S. 2 ZPO kommt nur in Betracht, wenn der zeitliche und materielle Aufwand für die Erhebung des Sachverständigenbeweises gering, die hinreichende Erfolgsaussicht zweifelhaft und der Streitwert hoch ist.
Volltext: OLG-SCHLESWIG - Beschluss, 4 W 32/08




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