JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > A > Arten der landwirtschaftlichen Nutzung
| Rechtsgebiete: | VwGO, BauGB, BekanntV, BauZVO, BauNVO, BImSchG |
| Schlagworte: | Normenkontrolle (Stattgabe), Bebauungsplan, Bekanntmachung (falsche "Rechtsmittelfrist"/Zeichnung mit Textelementen im Amtsblatt), Erforderlichkeitsgebot, Entwicklungsgebot (vorzeitiger Bebauungsplan), textliche Festsetzung ohne Ermächtigungsgrundlage, Abwägungsgebot, Abwägungsrelevanz von Erschließungskosten, Fläche für die Landwirtschaft, allgemeines Wohngebiet, Nutzungskonflikt, Trennungsgrundsatz, Konfliktbewältigungsgebot, Arten der landwirtschaftlichen Nutzung, (keine) Korrektur über das Gebot der Rücksichtnahme, Unwirksamkeit/Teilunwirksamkeit, Planungstorso |
| Stichwort: | Arten der landwirtschaftlichen Nutzung |
| Leitsatz: | 1) Ein Bebauungsplan, der eine Fläche für die Landwirtschaft und ein allgemeines Wohngebiet unmittelbar nebeneinander festsetzt, ohne die landwirtschaftliche Nutzung auf eine wohnverträgliche Art der landwirtschaftlichen Nutzung (§ 201 BauGB) zu beschränken, verstößt gegen den Trennungsgrundsatz und ist unwirksam. 2) § 15 Abs.1 BauNVO bietet keine Handhabe, um eine festsetzungsadäquate landwirtschaftliche Nutzung zum Zwecke der Konfliktbewältigung mit einem angrenzenden allgemeinen Wohngebiet für den Regelfall zu verhindern. 3) Es stellt keinen Verstoß gegen die brandenburgische Bekanntmachungsverordnung vom 1. Dezember 2000 dar, wenn das Titelblatt eines Amtsblattes textliche Elemente enthält, die zeichnerische Darstellungen oder Bildaussagen lediglich erläutern oder in sonstiger Weise offenkundig untergeordnet sind. |
| Volltext: OVG-BERLIN-BRANDENBURG - Urteil, OVG 2 A 16.05 | |
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