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BVERWG – Urteil, BVerwG 5 C 32.07 vom 30.06.2008

Rechtsgebiete:VwVfG, Übereinkommen über die Rechtsstellung der Staatenlosen, Gesetz zur Verminderung der Staatenlosigkeit
Schlagworte:Einbürgerung, erschlichene -, Kind, Rücknahme Einbürgerung minderjähriges -, Rechtsgrundlage für die Rücknahme einer Einbürgerung, Rücknahme erschlichene Einbürgerung, Rücknahmefrist, Rücknahmegrenze, Täuschung, arglistige - über Einbürgerungsvoraussetzungen, zeitnahe Rücknahme
Stichwort:arglistige
Leitsatz:Die Rücknahme einer erschlichenen Einbürgerung ist nur innerhalb einer Frist von fünf Jahren nach Aushändigung der Einbürgerungsurkunde noch zeitnah und kann danach nicht mehr auf die Ermächtigung in § 48 VwVfG (hier: i.V.m. § 1 Abs. 1 VwVfG Niedersachsen) gestützt werden (Fortführung des Urteils vom 14. Februar 2008 BVerwG 5 C 4.07 StAZ 2008, 179).
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 5 C 32.07




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