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OLG-FRANKFURT – Urteil, 8 U 247/06 vom 15.01.2008

Rechtsgebiete:BGB
Schlagworte:Argentinienanleihen, Argentinien, Anleihen, Argentinien-Anleihen, Annahmeverzug, Verzug, Angebot, Schuldverschreibung
Stichwort:Argentinienanleihen
Leitsatz:Die Ausstellerin von Inhaberschuldverschreibungen (hier: Republik Argentinien) kann durch eine auf Zug-um-Zug-Leistung gerichtete Klageerhebung in Verzug mit der Annahme der Schuldnerkunden gesetzt werden, wenn sie schon vor Klageerhebung eindeutig und bestimmt erklärt hat, ihre Gegenleistung nicht erbringen zu wollen (vgl. BGH NW 97, 581).
Volltext: OLG-FRANKFURT - Urteil, 8 U 247/06




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