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Architektenvertrag

Entscheidungen der Gerichte




BRANDENBURGISCHES-OLG – Urteil, 4 U 137/08 vom 24.06.2009

Rechtsgebiete:BGB, EGBGB
Stichwort:Architektenvertrag
Leitsatz:Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz.
Volltext: BRANDENBURGISCHES-OLG - Urteil, 4 U 137/08



KAMMERGERICHT-BERLIN – Urteil, 27 U 157/08 vom 16.06.2009

Rechtsgebiete:BGB, AIHonO
Stichwort:Architektenvertrag
Leitsatz:1. Der Anspruch des Auftraggebers gegen einen Architekten oder Werkunternehmer auf Abrechnung seiner Leistungen und ggf. Rückzahlung seiner überschüssigen Abschlagszahlungen (hierzu zuletzt BGH, Urteil vom 22. November 2007, VII ZR 130/06) entsteht erst nach Beendigung des Vertrages.

2. Davor ist dieser Anspruch auch dann nicht gegeben, wenn die weitere Durchführung des Bauvorhabens ins Stocken geraten ist und die vollständige Erfüllung des Vertrages damit bis auf Weiteres ausbleiben wird.

3. Die Rechte des Auftraggebers, dem an der Abrechnung seiner eventuell überhöhten Abschlagszahlungen gelegen ist, sind durch die Möglichkeit gewahrt, den Vertrag frei gemäß § 649 BGB oder - wenn ein Grund gegeben ist - fristlos zu kündigen oder eine Aufhebungsvereinbarung mit dem Vertragspartner zu schließen.
Volltext: KAMMERGERICHT-BERLIN - Urteil, 27 U 157/08

OLG-SCHLESWIG – Urteil, 3 U 29/07 vom 06.01.2009

Rechtsgebiete:BGB
Schlagworte:Architektenvertrag, Akquisition des Architekten
Stichwort:Architektenvertrag
Leitsatz:1. Ein Vertrag über die Erbringung von (nach den Regeln der HOAI zu vergütenden) Architektenleistungen kommt dann nicht zustande, wenn der Architekt, der zugleich Geschäftsführer einer mit der Erbringung von Bauleistungen befassten GmbH ist, dem Bauherrn die schlüsselfertige Errichtung des Bauwerks im Sinne eines Bauwerkvertrags angeboten hat, dieses Angebot von dem Bauherrn aber nicht angenommen worden ist. Waren nach dem angebotenen Bauwerkvertrag Planungsleistungen nicht gesondert zu vergüten, stellen sich die vor Abschluss des Vertrages bereits erbrachte Planungsleistungen als bloße Akquisitionsmaßnahmen dar, für die Vergütung nicht verlangt werden kann.

2. Wird ein Architekt auf Veranlassung des Bauherrn vor Abschluss eines ausdrücklich von ihm verlangten schriftlichen Architektenvertrags tätig, bedarf es der Prüfung an Hand der besonderen Umstände des jeweiligen Falles, ob ihm ein vergütungspflichtiger Auftrag (mündlich, ggf. konkludent) bereits erteilt worden oder ob er ohne vertragliche Bindung nur akquisitorisch tätig geworden ist und dann auch noch keine Vergütung verlangen kann.
Volltext: OLG-SCHLESWIG - Urteil, 3 U 29/07

BRANDENBURGISCHES-OLG – Urteil, 2 U 28/07 vom 25.11.2008

Rechtsgebiete:BbgBO, ZPO, BGB, GG, OBG, BauO 2003, BauO 1998, BauO NRW, VwVfG, FGG
Stichwort:Architektenvertrag
Volltext: BRANDENBURGISCHES-OLG - Urteil, 2 U 28/07


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