JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > A > Architektenliste
| Rechtsgebiete: | ArchG, InsO, ZPO |
| Schlagworte: | Architekt, Berufsaufgaben, Architektenliste, Löschung, Vermögensverfall |
| Stichwort: | Architektenliste |
| Leitsatz: | 1. Ein Architekt, der wegen Betrugs und Untreue strafrechtlich verurteilt wurde, weil er fingierte Rechnungen erstellt und Gelder zweckentfremdet für andere Bauvorhaben verwandt hat, ist zwingend aus der Architektenliste zu löschen. 2. Die Eintragung eines Architekten in das Schuldnerverzeichnis (§ 26 Abs. 2 InsO, § 915 ZPO) lässt den Vermögensverfall vermuten und ermächtigt die Architektenkammer, nach Ermessen über die Löschung aus der Architektenliste zu entscheiden, wenn zwischen dem Eintritt des Vermögensverfalls und der Löschungsentscheidung des Eintragungsausschusses nicht mehr als fünf Jahre verstrichen sind. Diese Fünfjahresfrist wird durch die Abgabe weiterer eidesstattlicher Versicherungen innerhalb dieses Zeitraums ohne Hinzutreten weiterer Umstände grundsätzlich nicht neu in Lauf gesetzt; insoweit kommt ihr die Wirkung einer Ausschlussfrist zu. |
| Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Urteil, 9 S 1008/08 | |
| Rechtsgebiete: | NArchtG, ZPO |
| Schlagworte: | Architekt, Architektenliste, Insolvenz, Konkurs, Löschung, Schuldnerverzeichnis, Streichung, Unzuverlässigkeit, Vermögensverfall, Versicherung, eidesstattliche, Zuverlässigkeit, Zuverlässigkeitsprognose |
| Stichwort: | Architektenliste |
| Leitsatz: | Sofort vollziehbare Streichung aus der Architektenliste wegen Abgabe der eidesstattlichen Versicherung nach § 807 ZPO. |
| Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 8 ME 146/06 | |
| Rechtsgebiete: | GG, ArchG, LBO |
| Schlagworte: | Architekt, Architektenliste, Löschung, Vermögensverfall, Verhältnismäßigkeit, Bauvorlagenberechtigung, Planverfasser |
| Stichwort: | Architektenliste |
| Leitsatz: | Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer Löschung aus der Architektenliste ist derjenige der letzten Behördenentscheidung (Fortführung der Rechtsprechung des Senats). |
| Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Beschluss, 9 S 2538/05 | |
| Rechtsgebiete: | NArchG, VwGO |
| Schlagworte: | Architekt, Architekt, freischaffender, Architektenliste, Beruf, freier, Beschäftigungsart, Freier Beruf, Freischaffend, Gesellschaftsliste, Kapitalgesellschaft |
| Stichwort: | Architektenliste |
| Leitsatz: | 1. Die gesonderte Begründung des Antrags auf Zulassung der Berufung ist nach § 124 a Abs. 4 Satz 5 VwGO i.d. F. des 1. Justizmodernisierungsgesetzes ab dem 1. September 2004 auch dann beim Oberverwaltungsgericht einzureichen, wenn das angefochtene Urteil mit einer abweichenden, § 124 a Abs. 4 Satz 5 VwGO a. F. entsprechenden Rechtsmittelbelehrung vor dem 1. September 2004 verkündet worden ist. Eine solche Rechtsmittelbelehrung ist mit dem 1. September 2004 nicht unrichtig i. S.d. § 58 Abs. 2 VwGO geworden. Dem Rechtsmittelführer, der entsprechend der überholten Rechtsmittelbelehrung die gesonderte Begründung des Zulassungsantrages noch fristgerecht beim Verwaltungsgericht eingereicht hat, kann jedoch Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt werden. 2. Wer seinen Beruf als Geschäftsführer in einer GmbH ausübt, an der er zwar zu 25% beteilligt ist, deren Anteile aber mehrheitlich von berufsfremden Personen gehalten werden, kann nicht "eigenverantwortlich" und demnach auch nicht "freischaffend" als Architekt tätig sein. |
| Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 8 LA 243/04 | |
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