JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > A > Architektenhaftung
| Rechtsgebiete: | BGB, VOB/B |
| Schlagworte: | Architektenhaftung, technische Abnahme, verdeckte Mängel |
| Stichwort: | Architektenhaftung |
| Leitsatz: | Werden Leistungsteile im Laufe des Baufortschritts durch andere Leistungen überdeckt, hat die Mangelkontrolle bereits bei der Herstellung zu erfolgen. Bei der technischen Abnahme besteht dann grundsätzlich nicht mehr die Pflicht zur Vornahme von Substanzeingriffen zur Ermittlung etwaiger verdeckter Mängel. Ein Architekt, der weder mit der Bauplanung noch mit der Bauausführung befasst, sondern lediglich mit der technischen Abnahme der Bauarbeiten beauftragt ist, haftet daher nicht für verdeckte Mängel. |
| Volltext: OLG-CELLE - Urteil, 7 U 14/07 | |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Schlagworte: | Architektenhaftung, Haftungsbeschränkung |
| Stichwort: | Architektenhaftung |
| Leitsatz: | 1. Die Individualklausel in einem Architektenvertrag: "Der Bauherr stellt den Architekten für die vom Bauherrn selbst oder durch seine Helfer ausgeführten Arbeiten von jeder Haftung u. Gewährleistung frei" erstreckt sich nur auf Verwandte, Freunde und Bekannte, nicht aber auf Arbeiten gewerblicher ausländischer, nicht in die Handwerksrolle eingetragener Betriebe. 2. Für bestimmte Mängel an Eigenleistungen kann dem in Regress genommenen Architekten die Berufung auf diese Klausel im Einzelfall aus Treu und Glauben verwehrt sein. |
| Volltext: OLG-CELLE - Urteil, 7 U 79/05 | |
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