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Arbeitszeit der Bundesbeamten im Beitrittsgebiet

Entscheidungen der Gerichte




BVERWG – Urteil, BVerwG 2 C 33.02 vom 28.05.2003

Rechtsgebiete:BBG, AZV, BGB
Schlagworte:Arbeitszeit der Bundesbeamten im Beitrittsgebiet, zu hoch festgesetzte Wochenarbeitszeit, Freizeitausgleich.
Stichwort:Arbeitszeit der Bundesbeamten im Beitrittsgebiet
Leitsatz:Die im Beitrittsgebiet tätigen Bundesbeamten, die bis zum 31. Dezember 2000 Dienst mit einer regelmäßigen Arbeitszeit von 40 Stunden in der Woche leisten mussten, haben Anspruch auf Ausgleich der Zuvielarbeit durch Dienstbefreiung im Umfang von einer Stunde pro Monat, in dem über den obligatorischen Umfang hinaus Dienst geleistet werden musste (wie Urteil vom heutigen Tage - BVerwG 2 C 28.02 -).
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 2 C 33.02



BVERWG – Urteil, BVerwG 2 C 32.02 vom 28.05.2003

Rechtsgebiete:BBG, AZV, BGB
Schlagworte:Arbeitszeit der Bundesbeamten im Beitrittsgebiet, zu hoch festgesetzte Wochenarbeitszeit, Freizeitausgleich.
Stichwort:Arbeitszeit der Bundesbeamten im Beitrittsgebiet
Leitsatz:Die im Beitrittsgebiet tätigen Bundesbeamten, die bis zum 31. Dezember 2000 Dienst mit einer regelmäßigen Arbeitszeit von 40 Stunden in der Woche leisten mussten, haben Anspruch auf Ausgleich der Zuvielarbeit durch Dienstbefreiung im Umfang von einer Stunde pro Monat, in dem über den obligatorischen Umfang hinaus Dienst geleistet werden musste (wie Urteil vom heutigen Tage - BVerwG 2 C 28.02 -).
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 2 C 32.02

BVERWG – Urteil, BVerwG 2 C 27.02 vom 28.05.2003

Rechtsgebiete:BBG, AZV, BGB
Schlagworte:Arbeitszeit der Bundesbeamten im Beitrittsgebiet, zu hoch festgesetzte Wochenarbeitszeit, Freizeitausgleich.
Stichwort:Arbeitszeit der Bundesbeamten im Beitrittsgebiet
Leitsatz:Die im Beitrittsgebiet tätigen Bundesbeamten, die bis zum 31. Dezember 2000 Dienst mit einer regelmäßigen Arbeitszeit von 40 Stunden in der Woche leisten mussten, haben Anspruch auf Ausgleich der Zuvielarbeit durch Dienstbefreiung im Umfang von einer Stunde pro Monat, in dem über den obligatorischen Umfang hinaus Dienst geleistet werden musste (wie Urteil vom heutigen Tage - BVerwG 2 C 28.02 -).
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 2 C 27.02

BVERWG – Urteil, BVerwG 2 C 28.02 vom 28.05.2003

Rechtsgebiete:BBG, AZV, BGB
Schlagworte:Arbeitszeit der Bundesbeamten im Beitrittsgebiet, zu hoch festgesetzte Wochenarbeitszeit, Freizeitausgleich.
Stichwort:Arbeitszeit der Bundesbeamten im Beitrittsgebiet
Leitsatz:Die im Beitrittsgebiet tätigen Bundesbeamten, die bis zum 31. Dezember 2000 Dienst mit einer regelmäßigen Arbeitszeit von 40 Stunden in der Woche leisten mussten, haben Anspruch auf Ausgleich der Zuvielarbeit durch Dienstbefreiung im Umfang von einer Stunde pro Monat, in dem über den obligatorischen Umfang hinaus Dienst geleistet werden musste.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 2 C 28.02


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