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Arbeitsvertragliche Nebenabrede und öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch

Entscheidungen der Gerichte




LAG-NIEDERSACHSEN – Urteil, 13 Sa 1385/04 vom 19.04.2005

Rechtsgebiete:VwVfg, BGB
Schlagworte:Arbeitsvertragliche Nebenabrede und öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch
Stichwort:Arbeitsvertragliche Nebenabrede und öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch
Leitsatz:1. Die im Arbeitsvertrag vereinbarte Nebenabrede - Zusicherung der Übernahme in das Beamtenverhältnis, Gewährleistung beamtenähnlicher Versorgung und Gehaltskürzung - ist so auszulegen, dass die Gehaltskürzung Gegenleistung für die gewährleistete Versorgungsanwartschaft ist.

2. Ein öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch besteht nicht.

3. Die Nebenabrede verstößt nicht gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz und entspricht den Anforderungen des § 315 BGB.
Volltext: LAG-NIEDERSACHSEN - Urteil, 13 Sa 1385/04




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