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arbeitsvertragliche Entwicklungsklausel

Entscheidungen der Gerichte




BAG – Urteil, 6 AZR 557/01 vom 13.03.2003

Rechtsgebiete:BGB, BPersVG, HeilBerG, WeiterbildungsO, BremPersVG
Schlagworte:Chefarzt, arbeitsvertragliche Entwicklungsklausel
Stichwort:arbeitsvertragliche Entwicklungsklausel
Leitsatz:Regelt ein Chefarztvertrag, daß der Krankenhausträger sachlich gebotene organisatorische Änderungen im Benehmen mit einem leitenden Arzt vornehmen und selbständige Abteilungen bei objektiv vorliegendem Bedarf neu einrichten kann, unterliegen die dem Änderungsbedarf zugrundeliegenden Prognosen einer eingeschränkten gerichtlichen Kontrolle. Zu überprüfen ist, ob der Krankenhausträger eine auf die konkrete Situation des Krankenhauses bezogene Bedarfsprognose erstellt hat, die Inhalt und Umfang der angestrebten Änderungen sachlich rechtfertigt.
Volltext: BAG - Urteil, 6 AZR 557/01




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