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Arbeitsvertragliche Bezugnahme auf Tarifverträge

Entscheidungen der Gerichte




LAG-HAMM – Urteil, 16 Sa 1038/05 vom 16.02.2006

Rechtsgebiete:TVG, BGB
Schlagworte:Arbeitsvertragliche Bezugnahme auf Tarifverträge
Stichwort:Arbeitsvertragliche Bezugnahme auf Tarifverträge
Leitsatz:Wird in einem Arbeitsvertrag aus dem Jahre 1968 ohne deren konkrete Bezeichnung auf die ,,für uns gültige tarifliche Regelung'' Bezug genommen, so wird hiervon ein Firmentarifvertrag erfasst. Sieht dieser nach der Verselbständigung des Vertriebs die Anwendung anderer Verbandstarife als der bisher geltenden vor (hier: Kraftfahrzeuggewerbe statt Metallindustrie) so tritt der Tarifwechsel jedenfalls auf der Grundlage des Firmentarifvertrages ein.
Volltext: LAG-HAMM - Urteil, 16 Sa 1038/05




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