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Arbeitsunfall in Polen

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BSG – Urteil, B 2 U 34/06 R vom 04.12.2007

Rechtsgebiete:SGB VII, RV/UVAbk POL, SozSichAbk POL, RV/UVAbkPOLG, FRG
Schlagworte:gesetzliche Unfallversicherung - Witwenrentenanspruch auf den vorletzten Ehemann gem § 65 Abs 5 SGB VII iVm mit dem Fremdrentenrecht -Vertriebene aus Polen - Arbeitsunfall in Polen - deutsch-polnisches Sozialversicherungsabkommen 1975 - deutsch-polnisches Sozialversicherungsabkommen 1990 - Wertungswiderspruch - Regelungslücke
Stichwort:Arbeitsunfall in Polen
Leitsatz:Vertriebene aus Polen, deren Ehegatte dort an den Folgen eines Arbeitsunfalls gestorben war und die dort wieder geheiratet hatten, haben nach Aussiedlung nach Deutschland und Scheidung der zweiten Ehe Anspruch auf Hinterbliebenenleistungen aus der deutschen gesetzlichen Unfallversicherung.
Volltext: BSG - Urteil, B 2 U 34/06 R




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