JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > A > Arbeitssicherheit
| Rechtsgebiete: | BetrVG |
| Stichwort: | Arbeitssicherheit |
| Leitsatz: | 1. Der Arbeitgeber ist nach § 40 Abs. 2 BetrVG verpflichtet, dem Betriebsrat die zur Erledigung von Betriebsratsaufgaben erforderliche Informations- und Kommunikationstechnik zur Verfügung zu stellen. Auch bei einem Verlangen des Betriebsrats auf Überlassung von Informations- und Kommunikationstechnik ist daher grundsätzlich eine Erforderlichkeitsprüfung vorzunehmen. Maßgeblich kommt es dabei auf den Zeitpunkt der Beschlussfassung des Betriebsrates an. 2. Bei der Zurverfügungstellung einer EDV-Grundausstattung (PC nebst Peripheriegeräten und Software) handelt es sich regelmäßig um unverzichtbare Arbeitsmittel des Betriebsrats. Weitere Darlegungen zur Begründung ihrer Erforderlichkeit bedarf es daher grundsätzlich nicht (Abweichung v. BAG, Beschluss v. 16.05.07, 7 ABR 45/06, AP Nr. 90 zu § 40 BetrVG 1972). Anderes gilt ausnahmsweise nur dann, wenn es sich um Kleinbetriebe handelt oder sonstige Umstände das Verlangen nach einer EDV-Grundausstattung unverhältnismäßig erscheinen lassen, z.B. weil der Arbeitgeber selbst an den Schnittstellen zur Tätigkeit des Betriebsrates keinerlei EDV einsetzt. |
| Volltext: LAG-BREMEN - Beschluss, 3 TaBV 4/09 | |
| Rechtsgebiete: | BetrVG, AGG |
| Schlagworte: | Anfechtung der Wahl von Betriebsratsausschussmitgliedern, Grundsatz der geheimen Wahl, Geschäftsordnung des Betriebsrats |
| Stichwort: | Arbeitssicherheit |
| Leitsatz: | 1. Für betriebsratsinterne Wahlen gelten die Vorschriften des § 19 Abs. 1 BetrVG entsprechend. 2. § 7 Abs. 2 AGG verpflichtet den Betriebsrat nicht, bestimmte Ausschüsse zu bilden. 3. Die Errichtung eines Personalausschusses für Betriebsratsmitglieder stellt keine nach § 78 Abs. 2 BetrVG verbotene Besser- oder Schlechterstellung dar. |
| Volltext: LAG-NIEDERSACHSEN - Beschluss, 10 TaBV 55/08 | |
| Rechtsgebiete: | BetrVG |
| Stichwort: | Arbeitssicherheit |
| Leitsatz: | Allein äußere Umstände, wann, wo und wie Arbeiten aufgrund eines Dienst- oder Werkvertrages im Betrieb des Bestellers zu erbringen sind, reichen nicht aus, um die nach § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG erforderliche Eingliederung der tätig werdenden Personen in dem Betrieb und seine Organisation zu begründen. |
| Volltext: LAG-DUESSELDORF - Beschluss, 11 TaBV 303/08 | |
| Rechtsgebiete: | ArbSchG, BetrVG |
| Schlagworte: | Ermessensentscheidung, Gefährdungsbeurteilung, Mitbestimmung, Spruch der Einigungsstelle |
| Stichwort: | Arbeitssicherheit |
| Volltext: LAG-MECKLENBURG-VORPOMMERN - Beschluss, 3 TaBV 7/08 | |
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