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Arbeitsschutzgesetz

Entscheidungen der Gerichte




LAG-MECKLENBURG-VORPOMMERN – Beschluss, 5 TaBV 13/08 vom 31.03.2009

Rechtsgebiete:ArbStättV, BetrVG
Schlagworte:Arbeitsschutz, Arbeitsstättenrichtlinien, Betriebsrat, Call-Center, Fluchtweg, Gesundheitsschutz, Lärmschutz, Verkehrsweg, Versetzung, Zustimmungsverweigerung
Stichwort:Arbeitsschutzgesetz
Leitsatz:Der Betriebsrat kann die Zustimmungsverweigerung zu einer Versetzung eines Arbeitnehmers auf einen Arbeitsplatz in einer anderen Betriebsstätte nach § 99 Absatz 2 Nr. 1 BetrVG nur dann mit dem arbeitsschutzrechtswidrigen Zustand des vorgesehenen neuen Arbeitsplatzes begründen, wenn der Normverstoß unbehebbar ist oder der Verstoß so schwer wiegt, dass die Aufnahme der Tätigkeit an diesem Arbeitsplatz selbst für eine gedachte Übergangszeit bis zur Behebung des Mangels nicht hinnehmbar ist.
Volltext: LAG-MECKLENBURG-VORPOMMERN - Beschluss, 5 TaBV 13/08



LAG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 9 Sa 427/08 vom 19.12.2008

Rechtsgebiete:BGB, ZPO, ArbGG
Schlagworte:Anspruch auf regelmäßige Reinigung eines Büros
Stichwort:Arbeitsschutzgesetz
Volltext: LAG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 9 Sa 427/08

LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN – Urteil, 6 Sa 158/08 vom 08.10.2008

Rechtsgebiete:KSchG, BGB
Schlagworte:Kündigung, Verhalten, Nebenpflicht, Rücksichtnahmepflicht, Unfallverhütung, Arbeitsschutzvorschriften, Abmahnung, Interessenabwägung
Stichwort:Arbeitsschutzgesetz
Leitsatz:1. Der Arbeitnehmer ist arbeitsvertraglich zu einem mit den Arbeitsschutzvorschriften korrespondierenden Verhalten verpflichtet.

2. Auch wenn die Arbeitsschutz- und Sicherheitsvorschriften nicht schriftlich niedergelegt sind, ist der Arbeitnehmer generell verpflichtet, alles zu unterlassen, was Leben oder Gesundheit von Arbeitskollegen sowie das Eigentum des Arbeitgebers gefährden kann. Ein Verstoß gegen diese Verpflichtung ist grundsätzlich geeignet, eine ordentliche Kündigung zu rechtfertigen.
Volltext: LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN - Urteil, 6 Sa 158/08

BAG – Urteil, 9 AZR 1117/06 vom 12.08.2008

Rechtsgebiete:Richtlinie 89/391/EWG, ArbSchG, BetrVG, BGB, ChemG, GefStoffV, ZPO
Schlagworte:Arbeitsschutz - Gefährdungsbeurteilung
Stichwort:Arbeitsschutzgesetz
Leitsatz:1. Arbeitnehmer haben nach § 5 Abs. 1 ArbSchG iVm. § 618 Abs. 1 BGB Anspruch auf eine Beurteilung der mit ihrer Beschäftigung verbundenen Gefährdung.

2. § 5 Abs. 1 ArbSchG räumt dem Arbeitgeber bei dieser Beurteilung einen Spielraum ein. Der Betriebsrat hat bei dessen Ausfüllung nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG mitzubestimmen. Der einzelne Arbeitnehmer kann deshalb nicht verlangen, dass die Gefährdungsbeurteilung nach bestimmten von ihm vorgegebenen Kriterien durchgeführt wird.
Volltext: BAG - Urteil, 9 AZR 1117/06


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