JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > A > Arbeitsschutz
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Stichwort: | Arbeitsschutz |
| Leitsatz: | Der Provisionsanspruch des Maklers bleibt unberührt, wenn sein Kunde wegen des von ihm nachgewiesenen oder vermittelten Kaufvertrags den Verkäufer wegen arglistig verschwiegener Mängel auf den "großen Schadensersatz" im Sinne des § 463 BGB in der bis zum 31. Dezember 2001 geltenden Fassung in Anspruch nimmt (Abgrenzung zu Senatsurteil vom 14. Dezember 2000 - III ZR 3/00 - NJW 2001, 966) |
| Volltext: BGH - Urteil, III ZR 104/08 | |
| Rechtsgebiete: | GG, ArbGG, ArbStättV, BGB, BNichtrSchG, GastG, GewO, ZPO, NRSG |
| Schlagworte: | Arbeitsschutz, rauchfreier Arbeitsplatz |
| Stichwort: | Arbeitsschutz |
| Leitsatz: | 1. Die Ausübung der ua. von § 5 Abs. 2 ArbStättV geschützten unternehmerischen Betätigungsfreiheit wird durch gesetzliche Verbote beschränkt. 2. Ist es durch Landesgesetz verboten, in Gaststätten Tabak zu rauchen, und fällt ein dort beschäftigter Arbeitnehmer außerhalb von Rauchergaststätten und Raucherräumen in den Schutzbereich dieses Rauchverbots, kann er nach § 618 Abs. 1 BGB iVm. § 5 Abs. 1 ArbStättV verlangen, auf einem tabakrauchfreien Arbeitsplatz beschäftigt zu werden. |
| Volltext: BAG - Urteil, 9 AZR 241/08 | |
| Rechtsgebiete: | BGV D 6, StVZO, SGB VII, KfSachvG, BGB |
| Stichwort: | Arbeitsschutz |
| Leitsatz: | Die Durchführung der wiederkehrenden Prüfung von Kranen durch einen Sachkundigen nach § 26 Abs. 1 Satz 1 der berufsgenossenschaftlichen Unfallverhütungsvorschrift für Krane (BGV D 6) stellt keine Ausübung eines öffentlichen Amtes dar. |
| Volltext: BGH - Urteil, III ZR 86/08 | |
| Rechtsgebiete: | ArbStättV, BetrVG |
| Schlagworte: | Arbeitsschutz, Arbeitsstättenrichtlinien, Betriebsrat, Call-Center, Fluchtweg, Gesundheitsschutz, Lärmschutz, Verkehrsweg, Versetzung, Zustimmungsverweigerung |
| Stichwort: | Arbeitsschutz |
| Leitsatz: | Der Betriebsrat kann die Zustimmungsverweigerung zu einer Versetzung eines Arbeitnehmers auf einen Arbeitsplatz in einer anderen Betriebsstätte nach § 99 Absatz 2 Nr. 1 BetrVG nur dann mit dem arbeitsschutzrechtswidrigen Zustand des vorgesehenen neuen Arbeitsplatzes begründen, wenn der Normverstoß unbehebbar ist oder der Verstoß so schwer wiegt, dass die Aufnahme der Tätigkeit an diesem Arbeitsplatz selbst für eine gedachte Übergangszeit bis zur Behebung des Mangels nicht hinnehmbar ist. |
| Volltext: LAG-MECKLENBURG-VORPOMMERN - Beschluss, 5 TaBV 13/08 | |
Seite: 1 2 3 4 5 6 ... 10 ... 25 ... 27
"Arbeitsschutz - Urteile" © JuraForum.de — 2003-2012
Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum