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Arbeitsrechtliche Grundschulung für Arbeitnehmervertreter im Personalrat

Entscheidungen der Gerichte




BVERWG – Beschluss, BVerwG 6 P 13.05 vom 14.06.2006

Rechtsgebiete:BPersVG
Schlagworte:Arbeitsrechtliche Grundschulung für Arbeitnehmervertreter im Personalrat, Kostenübernahme durch die Dienststelle
Stichwort:Arbeitsrechtliche Grundschulung für Arbeitnehmervertreter im Personalrat
Leitsatz:1. Die Arbeitnehmervertreter im Personalrat müssen über Grundkenntnisse im Arbeitsrecht verfügen; der dahingehende Schulungsbedarf eines neu gewählten Personalratsmitgliedes ist daher anzuerkennen, wenn und soweit die entsprechenden Kenntnisse nicht in einer Grundschulung zum Personalvertretungsrecht vermittelt worden sind.

2. Vermittelt eine Schulungsveranstaltung nur teilweise für die Personalratstätigkeit erforderliche Inhalte, so sind die Kosten anteilig von der Dienststelle zu übernehmen.
Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 6 P 13.05




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