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Arbeitsprozess

Entscheidungen der Gerichte




KAMMERGERICHT-BERLIN – Urteil, 11 U 59/08 vom 01.07.2009

Rechtsgebiete:RVG
Stichwort:Arbeitsprozess
Leitsatz:Bei der Tätigkeit eines Rechtsanwalts im Rahmen freihändiger Erwerbsverhandlungen sowie in dem nachfolgenden Besitzeinweisungs- und Enteignungsverfahren handelt es sich nicht um die dieselbe Angelegenheit i.S.d. § 15 Abs. 2 S. 1 RVG.
Volltext: KAMMERGERICHT-BERLIN - Urteil, 11 U 59/08



LAG-DUESSELDORF – Beschluss, 11 TaBV 303/08 vom 19.03.2009

Rechtsgebiete:BetrVG
Stichwort:Arbeitsprozess
Leitsatz:Allein äußere Umstände, wann, wo und wie Arbeiten aufgrund eines Dienst- oder Werkvertrages im Betrieb des Bestellers zu erbringen sind, reichen nicht aus, um die nach § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG erforderliche Eingliederung der tätig werdenden Personen in dem Betrieb und seine Organisation zu begründen.
Volltext: LAG-DUESSELDORF - Beschluss, 11 TaBV 303/08

LAG-DUESSELDORF – Urteil, 5 Sa 1626/08 vom 05.03.2009

Rechtsgebiete:KSchG, BetrVG
Schlagworte:Interessenausgleich, wesentlicher Betriebsteil, Kleinbetrieb, Nachteilsausgleich
Stichwort:Arbeitsprozess
Leitsatz:1) Bei der Frage, ob ein Betriebsteil eines Kleinbetriebs mit weniger als 21 Arbeitnehmern als wesentlicher Betriebsteil i. S. d. § 111 Satz 3 BetrVG anzusehen ist, kann nicht nur auf die Anzahl der Arbeitnehmer abgestellt werden (quantitatives Merkmal).

2) Von einer Wesentlichkeit kann nur ausgegangen werden, wenn die wirtschaftliche und sonstige Bedeutung des Betriebsteils als erheblich einzuschätzen ist (qualitatives Merkmal).
Volltext: LAG-DUESSELDORF - Urteil, 5 Sa 1626/08

LAG-KOELN – Urteil, 7 Sa 956/08 vom 22.01.2009

Rechtsgebiete:GG, VersorgungsTV Deutsche Welle 1981, TV Altersversorgung ARD 1997, MTV Deutsche Welle
Schlagworte:Betriebliche Altersversorgung, Witwenrente, Halbwaisenrente, Allgemeiner Gleichheitsgrundsatz, Deutsche Welle
Stichwort:Arbeitsprozess
Leitsatz:1. Es ist grundsätzlich nicht zu beanstanden, dass ein Versorgungstarifvertrag die prozentuale Kürzung einer Witwenrente vorsieht, wenn und solange der oder die Anspruchsberechtige selbst noch Vergütung aus einem eigenen aktiven Arbeitsverhältnis bezieht.

2. Es verstößt jedoch gegen den allgemeinen Gleichheitsgrundsatz aus Art. 3 Abs. 1 GG, dass gemäß § 13 Abs. 7 S. 1 VTV Dt. Welle 1981 die Witwenrente um 75 % gekürzt wird, solange der überlebende Ehegatte aufgrund eines Arbeitsverhältnisses von der Dt. Welle Vergütung bezieht, dass der VTV aber keinerlei Kürzung der Witwenrente vorsieht, wenn der überlebende Ehegatte Vergütung aus einem aktiven Arbeitsverhältnis von irgendeinem anderen Arbeitgeber erhält.
Volltext: LAG-KOELN - Urteil, 7 Sa 956/08


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