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Arbeitsplatz im Sinne des Schwerbehindertengesetzes und begleitende Hilfe im Berufsleben

Entscheidungen der Gerichte




BVERWG – Urteil, BVerwG 5 C 13.02 vom 14.11.2003

Rechtsgebiete:SchwbG
Schlagworte:Arbeitsplatz im Sinne des Schwerbehindertengesetzes und begleitende Hilfe im Berufsleben, Ausgleichsabgabe, Leistungen aus Mitteln der zur Hilfe für Schwerbehinderte auf Geistlichenstellen, begleitende Hilfe im Arbeits- und Berufsleben, Gewährung an schwer behinderte Geistliche, Geistliche, Förderung von schwer behinderten aus Mitteln der Ausgleichsabgabe
Stichwort:Arbeitsplatz im Sinne des Schwerbehindertengesetzes und begleitende Hilfe im Berufsleben
Leitsatz:Geldleistungen an Schwerbehinderte für technische Hilfen und zur Teilnahme an Maßnahmen zur Erweiterung beruflicher Kenntnisse und Fertigkeiten nach § 31 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 Buchst. a und f SchwbG im Rahmen der begleitenden Hilfe im Arbeits- und Berufsleben setzen die Beschäftigung auf einem Arbeitsplatz im Sinne des § 7 SchwbG nicht voraus und können daher grundsätzlich auch Geistlichen öffentlich-rechtlicher Religionsgemeinschaften (§ 7 Abs. 2 Nr. 2 SchwbG) bewilligt werden.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 5 C 13.02




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