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Arbeitsphase

Entscheidungen der Gerichte




BVERWG – Urteil, BVerwG 2 C 15.07 vom 16.10.2008

Rechtsgebiete:BBesG, BeamtVG, LBG NRW
Schlagworte:Altersteilzeit, Änderung der Teilzeitbeschäftigung, Arbeitsphase, Arbeitszeit, Besoldung, Blockmodell, dienstliche Belange, Dienstunfähigkeit, Erkrankung, ermäßigte Arbeitszeit, Ermessen, Freizeitphase, Sabbatjahr, Störfall, Störfallregelung, Teilzeit, Teilzeitbeschäftigung, Umfang der Teilzeitbeschäftigung, Versorgung, Zumutbarkeit
Stichwort:Arbeitsphase
Leitsatz:Ein nach dem Blockmodell teilzeitbeschäftigter nordrhein-westfälischer Beamter kann regelmäßig die Änderung des Umfangs der gewährten Teilzeit verlangen, wenn sie ihm im bisherigen Umfang nicht mehr zugemutet werden kann und dienstliche Belange nicht entgegenstehen.

Die Fortsetzung der Teilzeitbeschäftigung kann unzumutbar sein, wenn der Beamte langfristig erkrankt ist und damit das bereits durch eine Besoldungskürzung vorfinanzierte Freistellungsjahr in wesentlichem Umfang entwertet wird.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 2 C 15.07



LAG-KOELN – Urteil, 7 (3) Sa 96/05 vom 09.11.2005

Rechtsgebiete:AltersteilzeitG, SchulfinanzG NW, BAT, TV ATZ
Schlagworte:Lehrer, Altersteilzeit, Blockmodell, Unterrichtspflichtstundenzahl, Arbeitsphase, Freistellungsphase, Vergütung, Gleichbehandlung
Stichwort:Arbeitsphase
Volltext: LAG-KOELN - Urteil, 7 (3) Sa 96/05

LAG-KOELN – Urteil, 7 (6) Sa 99/05 vom 12.10.2005

Rechtsgebiete:AltersteilzeitG, SchulfinanzG NRW, BAT, TV ATZ
Schlagworte:Altersteilzeit, Lehrer, Unterrichtspflichtwochenstunden, Blockmodell, Arbeitsphase, Vergütung, Gleichbehandlung, Freistellungsphase
Stichwort:Arbeitsphase
Volltext: LAG-KOELN - Urteil, 7 (6) Sa 99/05

LAG-KOELN – Urteil, 7 (2) Sa 1139/04 vom 02.03.2005

Rechtsgebiete:Altersteilzeit G, Schulfinanz G NRW, BAT, BAT SR l, TV ATZ
Schlagworte:Lehrer, Altersteilzeit, Unterrichtspflichtstundenzahl, Blockmodell, Arbeitsphase, Feststellungsphase, Vergütung, Gleichbehandlung
Stichwort:Arbeitsphase
Leitsatz:1. Aus einem Vollzeitarbeitsverhältnis eines angestellten Lehrers wird nicht deshalb ein Teilzeit - Arbeitsverhältnis, weil sich aufgrund für das Arbeitsverhältnis maßgebender, tariflich vermittelter Vorgaben die wöchentliche Unterrichtspflichtstundenzahl erhöht.

2. Befindet sich der Lehrer in der sog. Arbeitsphase der Altersteilzeit (Blockmodell) so erhöht sich auch für ihn die Unterrichtspflichtstundenzahl entsprechend, ohne dass dadurch das Vorliegen der Voraussetzungen für ein Altersteilzeitarbeitsverhältnis i. S. v. § 2 Abs. 1 Ziff. 2 AltersteilzeitG in Frage gestellt wäre.

3. Es stellt einen unzulässigen einseitigen Eingriff in das Austauschverhältnis des Altersteilzeitvertrages dar, das Angebot eines solchen Lehrers, in entsprechend erhöhtem Umfang während der Arbeitsphase zu arbeiten, abzulehnen, zugleich aber einseitig eine entsprechende anteilige Kürzung der Vergütung vorzunehmen.

4. Kürzt der Arbeitgeber in dieser Weise die Vergütung bei Lehrern in der Arbeitsphase, nicht aber bei Lehrern, die sich bereits in der Freistellungsphase befinden, so liegt auch ein Verstoß gg. den Gleichbehandlungsgrundsatz vor.
Volltext: LAG-KOELN - Urteil, 7 (2) Sa 1139/04


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