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Arbeitsmenge

Entscheidungen der Gerichte




VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Beschluss, 4 S 213/09 vom 04.06.2009

Rechtsgebiete:LBG
Schlagworte:Stellenbesetzung, Regelbeurteilung, Anlassbeurteilung, Verwirkung, Beurteilungsmaßstab, Arbeitsmenge, Pensenschlüssel
Stichwort:Arbeitsmenge
Leitsatz:1. Die Verwirkung sowohl des materiellen Rechts auf Überprüfung und ggf. Änderung einer dienstlichen Beurteilung als auch des prozessualen Widerspruchsrechts und Klagerechts tritt ein, wenn der Beamte innerhalb eines längeren Zeitablaufs unter Verhältnissen untätig geblieben ist, unter denen vernünftigerweise etwas zur Wahrung des Rechts unternommen zu werden pflegt, so dass gegenüber dem Dienstherrn der Anschein erweckt worden ist, er werde bezüglich der Beurteilung nichts mehr unternehmen (wie Urteil des Senats vom 26.09.1979 - IV 1204/78 -)

2. Einen Orientierungsrahmen dafür, wann der Dienstherr üblicherweise nicht mehr mit Einwendungen gegen eine dienstliche Beurteilung zu rechnen braucht, liefert das Zeitintervall, in dem für den jeweils betroffenen Beamten eine Regelbeurteilung zu erstellen ist (hier: 3 Jahre). Dies gilt gleichermaßen für Regelbeurteilungen und Anlassbeurteilungen.

3. Die Bewertung des Leistungsmerkmals "Arbeitsmenge" in einer dienstlichen Beurteilung darf nicht ausschließlich auf der Anwendung eines Pensenschlüssels (hier: Bad Nauheimer Pensenschlüssel für Gerichtsvollzieher) beruhen, sondern muss im Rahmen einer wertenden Betrachtung auch unterschiedlichen Arbeitssituationen der Beurteilten Rechnung tragen.
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Beschluss, 4 S 213/09



OVG-SACHSEN-ANHALT – Beschluss, 5 L 16/04 vom 29.07.2005

Rechtsgebiete:ArbeitsplatzsicherungsTV Schulen, PersVG LSA, ArbZVO Lehr
Schlagworte:Arbeitszeit, tägliche Arbeitszeitrahmen, Arbeitsmenge, Arbeitszeit, regelmäßige Arbeitszeit, besondere Arbeitszeit, bedarfbedingte Mehrarbeit, Kurzarbeit
Stichwort:Arbeitsmenge
Leitsatz:Die Mitbestimmung bei Dauer, Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit einschließlich der Pausen gem. § 65 Abs. 1 Nr. 1 PersVG LSA betrifft die zeitliche Lage der täglichen Arbeitszeit (Zeitrahmen).

Demgegenüber betrifft die Mitbestimmung bei Kurzarbeit oder Mehrarbeit gem. § 65 Abs. 1 Nr. 1 bzw. Nr. 2 PersVG LSA die Arbeitsmenge. Der Vergleichswert für diese Mitbestimmungstatbestände ist die regelmäßige Arbeitszeit, die sich für Lehrer aus § 3 ArbZVO Lehr ergibt.

Die Festlegung der bedarfsbedingten Arbeitszeit für Lehrer gem. § 2 Abs. 3 ArbeitsplatzsicherungsTV Schulen LSA vom 01. März 2003 ist als Festlegung von Kurzarbeit gem. § 65 Abs. 1 Nr. 1 PersVG LSA mitbestimmungspflichtig.
Volltext: OVG-SACHSEN-ANHALT - Beschluss, 5 L 16/04


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