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Arbeitslosengeld II mit Zulage

Entscheidungen der Gerichte




SCHLESWIG-HOLSTEINISCHES-OVG – Beschluss, 2 O 8/07 vom 23.07.2007

Rechtsgebiete:GG, RGebStV, SGB II
Schlagworte:Arbeitslosengeld II mit Zulage, besonderer Härtefall, Rundfunkgebührenbefreiung
Stichwort:Arbeitslosengeld II mit Zulage
Leitsatz:1. Das Vorliegen eines geringen Einkommens allein kann seit der Neustrukturierung der Befreiungstatbestände zum 01.04.2005 nicht mehr ausreichen, um einen besonderen Härtefall zu begründen (std. Rspr. des Senats).

2. Es ist nicht Aufgabe des § 6 Abs. 3 RGebStV, einen finanziellen Ausgleich zu bewirken bei denjenigen (bedürftigen) Rundfunkteilnehmern, für die ein Katalogtatbestand des § 6 Abs. 1 S. 1 RGebStV nicht eingreift.

3. Ein besonderer Härtefall ergibt sich nicht aus dem Umstand, dass jemand Empfänger von Arbeitslosengeld II ist und eine Zulage i.S.d. § 24 SGB II erhält, die niedriger ist als die zu entrichtende Rundfunkgebühr. Die damit vom Gesetzgeber in Kauf genommene Schlechterstellung gegenüber Empfängern von Arbeitslosengeld II ohne Zulage verstößt nicht gegen Art. 3 Abs. 1 GG.
Volltext: SCHLESWIG-HOLSTEINISCHES-OVG - Beschluss, 2 O 8/07




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