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Arbeitsgerichtsverfahren

Entscheidungen der Gerichte




LAG-RHEINLAND-PFALZ – Beschluss, 1 Ta 141/09 vom 02.07.2009

Rechtsgebiete:RVG, ZPO, GKG
Schlagworte:Gegenstandswert der anwaltlichen Tätigkeit
Stichwort:Arbeitsgerichtsverfahren
Leitsatz:Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz.
Volltext: LAG-RHEINLAND-PFALZ - Beschluss, 1 Ta 141/09



LAG-KOELN – Beschluss, 7 Ta 162/08 vom 24.06.2009

Rechtsgebiete:ZPO, GVG
Schlagworte:PKH, Verweisungsbeschluss, Rechtsweg, sic-non-Fall
Stichwort:Arbeitsgerichtsverfahren
Leitsatz:1. Wird eine beim Arbeitsgericht erhobene Klage gemäß § 17 a GVG in den Rechtsweg der ordentlichen Gerichtsbarkeit verwiesen, so ist grundsätzlich auch nur das Gericht, an das verwiesen wurde, für die Entscheidung über einen mit der Klage verbundenen PKH-Antrag zuständig.

2. Kommt der Rechtsstreit gemäß § 240 ZPO endgültig zum Stillstand, bevor ein Verweisungsbeschluss des Arbeitsgerichts Rechtskraft erlangt hat, hat ausnahmsweise das Arbeitsgericht über den PKH-Antrag zu entscheiden, wenn dieser im Zeitpunkt der Unterbrechung des Verfahrens bescheidungsreif war und dem Antragsteller wegen der Vermögenslosigkeit seines Prozessgegners eine Aufnahme des Verfahrens nicht zumutbar ist.

3. Auch in einem solchen Fall darf bei der Prüfung der Erfolgsaussichten i.S.v. § 114 ZPO nicht auf die Unzulässigkeit des eingeschlagenen Rechtswegs abgestellt werden.
Volltext: LAG-KOELN - Beschluss, 7 Ta 162/08

LAG-MECKLENBURG-VORPOMMERN – Urteil, 5 SaGa 4/08 vom 12.05.2009

Rechtsgebiete:ZPO
Schlagworte:Abordnung, Einstweilige Verfügung, Lehrer, Schule, Verfügungsgrund, Versetzung
Stichwort:Arbeitsgerichtsverfahren
Leitsatz:Der Arbeitnehmer kann im Wege des Erlasses einer einstweiligen Verfügung nur dann eine zeitweilige Versetzung bzw. Abordnung (hier: an eine andere Schule) unterbinden lassen, wenn ihm über die mögliche Vertragswidrigkeit der Maßnahme hinaus weitere Schäden drohen, die nicht mit Geld ausgeglichen werden könnten.
Volltext: LAG-MECKLENBURG-VORPOMMERN - Urteil, 5 SaGa 4/08

LAG-HAMM – Beschluss, 14 Ta 596/08 vom 30.12.2008

Rechtsgebiete:ArbGG, ZPO
Schlagworte:Prozesskostenhilfe, Beiordnung, Erforderlichkeit, Ortsansässigkeit
Stichwort:Arbeitsgerichtsverfahren
Leitsatz:1. Die Beiordnung eines Rechtsanwalts bei anwaltlicher Vertretung der Gegenseite gemäß § 121 Abs. 2 Alt. 2 ZPO wird im arbeitsgerichtlichen Verfahren nicht gemäß § 11a Abs. 2 ArbGG auf Erforderlichkeit überprüft.

2. Ist zum Zeitpunkt der Entscheidung über den Prozesskostenhilfeantrag die gegnerische Partei nicht mehr vertreten, ist in der Beschwerdeinstanz ein Rechtsanwalt beizuordnen, wenn die Prozesskostenhilfe vom Arbeitsgericht rückwirkend bewilligt wurde, sie sich dadurch auch auf einen Zeitraum erstreckt, in dem die Gegenseite anwaltlich vertreten war, und lediglich die Versagung der Beiordnung Gegenstand des Rechtsmittels ist.
Volltext: LAG-HAMM - Beschluss, 14 Ta 596/08


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