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HESSISCHES-LAG – Beschluss, 16 Ta 90/08 vom 14.05.2008

Rechtsgebiete:GVG, ArbGG
Schlagworte:Rechtsweg, Zuständigkeit, Arbeitsgerichte, sic-non-Fall
Stichwort:Arbeitsgerichte
Leitsatz:Ein die Zuständigkeit der Gerichte für Arbeitssachen begründender "sic-non-Fall" kann auch dann gegeben sein, wenn eine Zahlungsklage nur dann Erfolg haben kann, wenn das zugrundeliegende Rechtsverhältnis als Arbeitsverhältnis zu qualifizieren ist. Das ist dann der Fall, wenn Annahmeverzugsansprüch nur in Betracht kommen, wenn eine ausgesprochene mündliche Kündigung des Vertragsverhältnisses wegen Verstosses gegen das Schriftformerfordernis des § 623 BGB unwirksam ist.
Volltext: HESSISCHES-LAG - Beschluss, 16 Ta 90/08




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