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Arbeitsgemeinschaft zwischen Bundagentur für Arbeit und Landkreis

Entscheidungen der Gerichte




OVG-BERLIN-BRANDENBURG – Beschluss, OVG 61 PV 2.07 vom 21.11.2007

Rechtsgebiete:SGB II, PersVG Bbg
Schlagworte:Wahlanfechtung, Gruppe der Angestellten, Wahlberechtigung, Arbeitsgemeinschaft zwischen Bundagentur für Arbeit und Landkreis, Grundsicherung, Personalgestellung, Dienststelle, Abordnung, Eingliederung, Aufhebung der - nach drei Monaten
Stichwort:Arbeitsgemeinschaft zwischen Bundagentur für Arbeit und Landkreis
Leitsatz:Auf die Wahlberechtigung zur Personalratswahl von Beschäftigten eines Landkreises, die einer organisatorisch und räumlich verselbständigten sog. ARGE gemäß § 44 b SGB II zur Dienstleistung zugewiesen sind, findet § 13 Abs 2 Satz 1 des Personalvertretungsgesetzes für das Land Brandenburg unmittelbar Anwendung mit der Folge, dass die Wahlberechtigung in der bisherigen Dienstelle nach einer länger als drei Monate währenden Zuweisung erlischt. Dies gilt unabhängig davon, ob die Beschäftigten in der ARGE einen Personalrat wählen können.
Volltext: OVG-BERLIN-BRANDENBURG - Beschluss, OVG 61 PV 2.07




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