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Arbeitsfähigkeit eines Grenzgängers aus Polen

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BSG – Urteil, B 11 AL 7/07 R vom 27.08.2008

Rechtsgebiete:SGB III, ASAV, SGB I
Schlagworte:Arbeitslosengeldanspruch - Territorialitätsprinzip - Arbeitsfähigkeit eines Grenzgängers aus Polen - erwartende Erteilung der Arbeitserlaubnis - Grenzgängerbeschäftigung - Prüfungspflicht der BA - Bedarf an ausländischen Arbeitskräften
Stichwort:Arbeitsfähigkeit eines Grenzgängers aus Polen
Leitsatz:Die für den Anspruch auf Arbeitslosengeld erforderliche Arbeitsfähigkeit eines im grenznahen Ausland wohnenden Ausländers ist gegeben, wenn dieser die Vermittlung in eine Grenzgängerbeschäftigung iS der ASAV und insoweit die Erteilung einer Arbeitserlaubnis zu erwarten hat (Weiterführung von und Abgrenzung zu BSG vom 26.3.1998 - B 11 AL 75/97 R = DBlR 4444a, AFG/§ 19).
Volltext: BSG - Urteil, B 11 AL 7/07 R




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