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Arbeitsbescheinigung

Entscheidungen der Gerichte




LAG-MUENCHEN – Urteil, 11 Sa 912/08 vom 18.03.2009

Rechtsgebiete:BGB
Stichwort:Arbeitsbescheinigung
Leitsatz:Die Entscheidung befasst sich mit den Voraussetzungen bzw. dem Zeitpunkt des Zugangs eines Kündigungsschreibens unter Anwesenden. Die Zugangsvoraussetzungen sind bereits dann erfüllt, wenn dem Kündigungsempfänger das Kündigungsschreiben nur zum Lesen übergeben wurde und er ausreichend Zeit hatte, sich das Schreiben durchzulesen. Nicht erforderlich ist, dass ihm das Schreiben zum dauerhaften Verbleib überlassen wurde (Anlehnung an BAG, Urt. vom 4.11.2004, Az.: 2 AZR 17/04, NZA 2005,513).
Volltext: LAG-MUENCHEN - Urteil, 11 Sa 912/08



LAG-MUENCHEN – Beschluss, 10 Ta 394/07 vom 17.03.2009

Rechtsgebiete:RVG, RVG VV
Schlagworte:Beschwerdesumme bei Festsetzung der PKH-Vergütung, Einbeziehung nicht rechtshängiger Ansprüche in einen Vergleich
Stichwort:Arbeitsbescheinigung
Leitsatz:1. Für die Berechnung des Beschwerdewerts kommt es bei Festsetzung der PKH-Vergütung allein auf die Differenz zur aus der Staatskasse beantragten und nicht auf eine Wahlanwaltsvergütung an.

2. Beantragt die Partei, die bewilligte Prozesskostenhilfe auf einen später abgeschlossenen Vergleich zu erstrecken, der auch nicht rechtshängige Ansprüche regelt, steht dem beigeordneten Rechtsanwalt dafür nur eine 1,0-Einigungsgebühr zu.
Volltext: LAG-MUENCHEN - Beschluss, 10 Ta 394/07

LAG-KOELN – Urteil, 5 Sa 926/08 vom 09.02.2009

Rechtsgebiete:BGB, EFZG
Schlagworte:Fristlose Kündigung wegen der Verletzung der Pflicht zur Anzeige der Arbeitsunfähigkeit
Stichwort:Arbeitsbescheinigung
Leitsatz:Die hartnäckige, trotz dreimaliger Abmahnung über längere Zeit fortgesetzte Verletzung der Pflicht, eine Arbeitsunfähigkeit oder deren Verlängerung anzuzeigen, die zu einem völligen Ausfall der Planbarkeit des Einsatzes eines Arbeitnehmers führt, kann an sich geeignet sein, eine außerordentliche Kündigung zu rechtfertigen.
Volltext: LAG-KOELN - Urteil, 5 Sa 926/08

LAG-MUENCHEN – Urteil, 4 Sa 580/08 vom 23.10.2008

Rechtsgebiete:TV-Ärzte (Länder)
Schlagworte:Eingruppierung
Stichwort:Arbeitsbescheinigung
Leitsatz:"Überleitung" eines in seiner vorigen Beschäftigung bereits als Chefarzt tätig und in Vergütungsgruppe I BAT(-KF) "eingruppiert" gewesenen Arztes, der deshalb vom Beklagten bei Einstellung als Oberarzt in ein Universitätsklinikum bewusst eine übertariflich vereinbarte Vergütung ebenfalls nach Vergütungsgruppe I (des Teils I der Anlage 1a zum) BAT erhielt, in die Entgeltgruppen des TV-Ärzte (Länder) (deshalb hier: Entgeltgruppe Ä4 des § 12 TV-Ärzte).
Volltext: LAG-MUENCHEN - Urteil, 4 Sa 580/08


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