JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > A > Arbeitsbereitschaft und Ruhepausen eines Kraftfahrers
| Rechtsgebiete: | BGB, ArbZG, BetrVG, Bundesmanteltarifvertrag f. d. Güter- u. Möbelfernverkehr vom 14. Juli 1988 |
| Schlagworte: | Arbeitsbereitschaft und Ruhepausen eines Kraftfahrers |
| Stichwort: | Arbeitsbereitschaft und Ruhepausen eines Kraftfahrers |
| Leitsatz: | 1. Eine Ruhepause liegt nur vor, wenn spätestens zu Beginn der Arbeitsunterbrechung auch deren Dauer feststeht. 2. Be- und Entladezeiten, während derer der Kraftfahrer sein Fahrzeug und das Betriebsgelände zwar verlassen darf, einem Arbeitsaufruf aber umgehend nachzukommen hat, sind keine Ruhepausen. Vergütungsrechtlich sind diese Zeiten Arbeitsbereitschaft iSv. § 2 Bundesmanteltarifvertrag für den Güter- und Möbelfernverkehr. |
| Volltext: BAG - Urteil, 1 AZR 603/01 | |
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