JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > A > Arbeitsberechtigung
| Rechtsgebiete: | ARB 1/80, ArGV, AufenthG, VwGO |
| Schlagworte: | Vorläufiger Rechtsschutz, Abänderungsantrag, Supranationales Aufenthaltsrecht, Arbeitsberechtigung, Diskriminierungsverbot |
| Stichwort: | Arbeitsberechtigung |
| Leitsatz: | Zur Ablehnung eines Abänderungsantrags nach § 80 Abs. 7 Satz 2 VwGO im Falle eines nach erfolglosem Verfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO in die Türkei ausgereisten türkischen Staatsangehörigen, der unter Berufung auf die Urteile des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften vom 26. Oktober 2006, Rs. C-4/05 - Güzeli - (Slg 2006, I-10279) und vom 14. Dezember 2006, Rs. C-97/05 - Gattoussi - (Slg. 2006, I-11917) sowie das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 10. Juli 2008 - 13 S 708/08 - (VBlBW 2009, 112) veränderte Umstände und ein Aufenthaltsrecht zur Ausübung einer unselbständigen Erwerbstätigkeit aus Art. 10 Abs. 1 ARB 1/80 i. V. m. einer ihm vor dem 01.01.2005 erteilten unbefristeten Arbeitsberechtigung geltend macht. |
| Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Beschluss, 11 S 3249/08 | |
| Rechtsgebiete: | AuslG, ArGV, Europa-Mittelmeer-Abkommen, Kooperationsabkommen, SGB III, Wiener Übereinkommen |
| Schlagworte: | Marokkanischer Arbeitnehmer, unbefristete Arbeitsgenehmigung, Arbeitsberechtigung, Assoziationsrecht, assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht, ehemaliger Asylbewerber, Aufenthalt als Ehegatte einer Deutschen, Aufenthaltserlaubnis, Aufenthaltsgenehmigung, Aufenthaltsbefugnis, Aufhebung der ehelichen Lebensgemeinschaft, Benachteiligungsverbot, vorläufiges Bleiberecht, Diskriminierungsverbot, Erlöschen der Arbeitsgenehmigung, Gemeinsame Erklärung der Vertragsparteien, ehebezogene Härte, Härtefallregelung, Kündigungsbedingungen, Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis, Vorrang der Aufenthaltsgenehmigung, Wanderarbeitnehmer, praktische Wirksamkeit der Rechte |
| Stichwort: | Arbeitsberechtigung |
| Leitsatz: | 1. Aus dem Diskriminierungsverbot in Art. 64 des Europa-Mittelmeer-Abkommens/Marokko ergeben sich grundsätzlich keine aufenthaltsrechtlichen Ansprüche für marokkanische Arbeitnehmer. 2. Nach deutschem Recht vermittelt eine unbefristete Arbeitsgenehmigung kein von der Aufenthaltsgenehmigung unabhängiges, gleichsam überschießendes Recht auf Fortsetzung einer nichtselbständigen Erwerbstätigkeit und auf weiteren Aufenthalt nach dem Diskriminierungsverbot in Art. 64 des Europa-Mittelmeer-Abkommens/Marokko. |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 1 C 18.02 | |
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