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LAG-HAMM – Urteil, 18 Sa 425/05 vom 08.02.2006

Rechtsgebiete:AWbG NRW, ZPO
Schlagworte:Arbeitnehmerweiterbildung NRW, Veranstaltung außerhalb der Bundesrepublik Deutschland im Sinne des § 9 Abs. 3 Nr. 2 AWbG NRW
Stichwort:Arbeitnehmerweiterbildung NRW
Leitsatz:Eine Weiterbildungsveranstaltung zum Thema "Leben an der deutsch-polnischen Grenze" findet außerhalb der Bundesrepublik Deutschland statt, wenn die Teilnehmer in einem Hotel in Polen wohnen und die überwiegenden Veranstaltungen auf polnischem Gebiet stattfinden.
Volltext: LAG-HAMM - Urteil, 18 Sa 425/05




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