JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > A > Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat
| Rechtsgebiete: | BetrVG 1952 |
| Schlagworte: | Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat |
| Stichwort: | Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat |
| Leitsatz: | Leitsätze: Ein unternehmenszugehöriger Arbeitnehmervertreter in einem nach dem BetrVG 1952 mitbestimmten Aufsichtsrat ist mit Beginn der Freistellungsphase einer Altersteilzeit im sog. Blockmodell nicht mehr beschäftigt iSd. § 76 Abs. 2 BetrVG 1952. Ist er der einzige Arbeitnehmervertreter bzw. der einzige Vertreter seiner Arbeitnehmergruppe verliert er mit dem Eintreten in die Freistellungsphase seine Wählbarkeit. Damit endet seine Mitgliedschaft im Aufsichtsrat. Aktenzeichen: 7 ABR 18/00 Bundesarbeitsgericht 7. Senat Beschluß vom 25. Oktober 2000 - 7 ABR 18/00 - I. Arbeitsgericht Hamburg - 3 BV 10/99 - Beschluß vom 3. September 1999 II. Landesarbeitsgericht Hamburg - 5 TaBV 4/99 - Beschluß vom 1. März 2000 |
| Volltext: BAG - Beschluss, 7 ABR 18/00 | |
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