JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > A > Arbeitnehmerüberlassung im Konzern
| Rechtsgebiete: | AÜG, BetrVG, ArbGG, ZPO |
| Schlagworte: | Betriebszugehörigkeit, Arbeitnehmerüberlassung im Konzern |
| Stichwort: | Arbeitnehmerüberlassung im Konzern |
| Leitsatz: | 1. Wahlberechtigt nach § 7 Satz 1 BetrVG und wählbar nach § 8 Abs. 1 Satz 1 BetrVG sind nur betriebszugehörige Arbeitnehmer. Das sind Arbeitnehmer, die in einem Arbeitsverhältnis zum Inhaber des Betriebes stehen und innerhalb der Betriebsorganisation des Arbeitgebers abhängige Arbeitsleistungen erbringen. 2. Hat ein konzernangehöriges Unternehmen als Personalführungsgesellschaft ausschließlich die Aufgabe, ihre Arbeitnehmer anderen Konzernunternehmen im In- und Ausland zur Arbeitsleistung ohne eigene Gewinnerzielungsabsicht zu überlassen, bleiben die Arbeitnehmer entsprechend § 14 Abs. 1 AÜG betriebsverfassungsrechtlich dem Betrieb dieses Vertragsarbeitgebers zugeordnet. Sie sind dort für den Betriebsrat wahlberechtigt und wählbar nach § 7, § 8 Abs. 1 Satz 1 BetrVG. |
| Volltext: BAG - Beschluss, 7 ABR 20/04 | |
| Rechtsgebiete: | AÜG |
| Schlagworte: | Arbeitnehmerüberlassung im Konzern |
| Stichwort: | Arbeitnehmerüberlassung im Konzern |
| Leitsatz: | Leitsätze: 1. Arbeitnehmerüberlassung im Sinne des AÜG setzt das Vorliegen einer Vereinbarung zwischen dem Vertragsarbeitgeber und dem Dritten voraus, wonach der Arbeitnehmer aufgrund der damit eingegangenen Verpflichtung seines Arbeitgebers bei dem Dritten zur Förderung von dessen Betriebszwecken tätig wird (Bestätigung der Senatsrechtsprechung im Urteil vom 26. April 1995 - 7 AZR 850/94 - BAGE 80, 46 = AP Nr. 19 zu § 1 AÜG). 2. Der Einsatz eines Arbeitnehmers der Muttergesellschaft bei einer Tochtergesellschaft ist keine Arbeitnehmerüberlassung im Sinne des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes, wenn die Tochtergesellschaft nicht über eine eigene Betriebsorganisation verfügt oder mit der Muttergesellschaft einen Gemeinschaftsbetrieb führt. Aktenzeichen: 7 AZR 764/96 Bundesarbeitsgericht 7. Senat Urteil vom 03. Dezember 1997 - 7 AZR 764/96 - I. Arbeitsgericht Köln Urteil vom 09. Februar 1996 - 2 Ca 6262/95 - II. Landesarbeitsgericht Köln Urteil vom 07. August 1996 - 7 Sa 245/96 - |
| Volltext: BAG - Urteil, 7 AZR 764/96 | |
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