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Arbeitnehmerüberlassung durch konzerneigene Personaldienstleistungsgesellschaft

Entscheidungen der Gerichte




LAG-NIEDERSACHSEN – Beschluss, 13 TaBV 56/05 vom 28.02.2006

Rechtsgebiete:BetrVG, AÜG, BetrVG
Schlagworte:Arbeitnehmerüberlassung durch konzerneigene Personaldienstleistungsgesellschaft
Stichwort:Arbeitnehmerüberlassung durch konzerneigene Personaldienstleistungsgesellschaft
Leitsatz:1. Bei Einstellung von Leiharbeitnehmern ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet, dem Betriebsrat den Leiharbeitsvertrag und den Arbeitnehmerüberlassungsvertrag vorzulegen.

2. Die Arbeitnehmerüberlassung durch eine konzerneigene Personaldienstleistungsgesellschaft verstößt nicht gegen das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz.

3. Die Beschäftigung von Stammbelegschaft und Leiharbeitnehmern zu unterschiedlichen Arbeitsbedingungen verstößt nicht gegen § 75 Abs. 1 BetrVG
Volltext: LAG-NIEDERSACHSEN - Beschluss, 13 TaBV 56/05




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