JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > A > Arbeitnehmerkoalition
| Rechtsgebiete: | TVG |
| Schlagworte: | Tariffähigkeit - Gewerkschaft Neue Brief- und Zustelldienste (GNBZ) |
| Stichwort: | Arbeitnehmerkoalition |
| Leitsatz: | 1. Die Gewerkschaft Neue Brief- und Zustelldienste (GNBZ) ist keine tariffähige Gewerkschaft. 2. Zur Tarifautonomie gehört das Recht einer Gewerkschaft, den bislang für die Arbeitnehmer einer Branche erzwungenen Tariflohn auch bei neu entstandenen Konkurrenzunternehmen durchzusetzen. Sie handelt nicht rechtsmissbräuchlich, wenn sie die Tariffähigkeit einer konkurrierenden Gewerkschaft, die mit neu entstandenen Konkurrenzunternehmen einen niedrigeren Tariflohn vereinbart hat, in einem Verfahren nach § 97 ArbGG überprüfen lässt. |
| Volltext: LAG-KOELN - Beschluss, 9 TaBV 105/08 | |
| Rechtsgebiete: | GG, TVG, ArbGG, ZPO |
| Schlagworte: | Tarifzuständigkeit einer Gewerkschaft |
| Stichwort: | Arbeitnehmerkoalition |
| Leitsatz: | Für die Satzung einer nach dem Berufsgruppenprinzip organisierten Gewerkschaft gelten die allgemeinen Bestimmtheitsanforderungen. Eine über den verlautbarten Satzungsinhalt hinaus in Anspruch genommene ungeschriebene Annex-Zuständigkeit besteht nicht. |
| Volltext: BAG - Beschluss, 1 ABR 36/08 | |
| Rechtsgebiete: | ArbGG |
| Schlagworte: | Aussetzung, Tariffähigkeit, Gewerkschaft |
| Stichwort: | Arbeitnehmerkoalition |
| Leitsatz: | Aussetzung wegen Zweifeln an der Tariffähigkeit der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaft für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP). |
| Volltext: LAG-NIEDERSACHSEN - Beschluss, 16 Ta 108/07 | |
| Rechtsgebiete: | GG, TVG, BetrVG, BGB, ZPO, MTV |
| Schlagworte: | Streik um Tarifsozialplan |
| Stichwort: | Arbeitnehmerkoalition |
| Leitsatz: | 1. Ein Arbeitgeberverband kann firmenbezogene Verbandstarifverträge schließen, mit denen die Nachteile aus konkreten Betriebsänderungen ausgeglichen oder gemildert werden sollen. Für den Abschluss solcher Tarifverträge kann eine Gewerkschaft zum Streik aufrufen. 2. Eine gerichtliche Kontrolle des Umfangs von Streikforderungen, die auf tariflich regelbare Ziele gerichtet sind, ist mit Art. 9 Abs. 3 GG nicht zu vereinbaren. |
| Volltext: BAG - Urteil, 1 AZR 252/06 | |
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