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Arbeitnehmereigenschaft eines Fahrlehrers

Entscheidungen der Gerichte




LAG-KOELN – Beschluss, 14 Ta 56/07 vom 07.05.2007

Rechtsgebiete:ArbGG
Schlagworte:Arbeitnehmereigenschaft eines Fahrlehrers
Stichwort:Arbeitnehmereigenschaft eines Fahrlehrers
Leitsatz:Wer als Fahrlehrer eine Fahrschule einschließlich des Fahrschulwagens übernimmt, dazu ein Gewerbe anmeldet und als selbständiger Fahrschulinhaber auftritt, kann nicht geltend machen, tatsächlich Arbeitnehmer des früheren Fahrschulinhabers zu sein.
Volltext: LAG-KOELN - Beschluss, 14 Ta 56/07




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