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LAG-KOELN – Beschluss, 3 Ta 86/06 vom 22.03.2006

Rechtsgebiete:ArbGG
Schlagworte:Rechtsweg, Arbeitnehmerdarlehen
Stichwort:Arbeitnehmerdarlehen
Leitsatz:Für die Klage auf Rückzahlung eines vom Arbeitnehmer dem in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befindlichen Arbeitgeber mit dem Ziel der Arbeitsplatzsicherung gewährten Darlehens sind gem. § 2 Abs. 1 Nr. 4 a ArbGG die Arbeitsgerichte zuständig.
Volltext: LAG-KOELN - Beschluss, 3 Ta 86/06




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