JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > A > Arbeitnehmerbeschwerde
| Rechtsgebiete: | BetrVG |
| Schlagworte: | Einigungsstelle, Einsetzung, Arbeitnehmerbeschwerde |
| Stichwort: | Arbeitnehmerbeschwerde |
| Leitsatz: | Bei einer Arbeitnehmerbeschwerde über eine fehlerhafte oder benachteiligende Schichtplaneinteilung, kann die Einigungsstelle nicht nach § 85 BetrVG angerufen werden, denn der Arbeitgeber kann der Beschwerde nicht einseitig abhelfen. Ob ein Dienstplan die Mitbestimmungsrechte nach § 87 BetrVG richtig beachtet und entsprechend den abgeschlossenen Betriebsvereinbarungen umsetzt, kann der Betriebsrat aus eigenem Recht überprüfen. Er kann insoweit entweder einen Unterlassungsanspruch geltend machen, die Einigungsstelle nach § 87 BetrVG anrufen oder die Betriebsvereinbarung kündigen, wenn sie zu einer strukturellen Benachteiligung führt, die der Betriebsrat nicht mehr mittragen will. |
| Volltext: LAG-KOELN - Beschluss, 2 TaBV 42/07 | |
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