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arbeitnehmerähnlicher Selbstständiger

Entscheidungen der Gerichte




BSG – Urteil, B 12 RA 9/03 R vom 24.11.2005

Rechtsgebiete:SGB VI, GG
Schlagworte:Rentenversicherung, arbeitnehmerähnlicher Selbstständiger, Befreiung von der Versicherungspflicht gem. § 6 Abs 1a SGB 6, Wirkung des Befreiungsrechts bei verspäteter Antragstellung, Verfassungsmäßigkeit
Stichwort:arbeitnehmerähnlicher Selbstständiger
Leitsatz:Anträge arbeitnehmerähnlicher Selbstständiger auf Befreiung von der Rentenversicherungspflicht wirken grundsätzlich nur dann auf das Vorliegen der Befreiungsvoraussetzungen zurück, wenn sie innerhalb von drei Monaten ab diesem Zeitpunkt gestellt sind.
Volltext: BSG - Urteil, B 12 RA 9/03 R



BSG – Urteil, B 12 KR 18/04 R vom 24.11.2005

Rechtsgebiete:SGB IV, SGB VI, SGB X, SGG, GG
Schlagworte:Rentenversicherungsträger, Feststellung, Versicherungspflicht, arbeitnehmerähnlicher Selbstständiger, sozialgerichtliches Verfahren
Stichwort:arbeitnehmerähnlicher Selbstständiger
Leitsatz:Im Verwaltungsverfahren über die Feststellung der Rentenversicherungspflicht arbeitnehmerähnlicher Selbstständiger sind bloße Elemente oder Vorfragen der Versicherungspflicht nicht feststellungsfähig. Der Rentenversicherungsträger ist lediglich befugt, über die Versicherungspflicht insgesamt zu entscheiden, dh sie bei Vorliegen aller Voraussetzungen festzustellen oder diese Feststellung insgesamt abzulehnen.
Volltext: BSG - Urteil, B 12 KR 18/04 R

BSG – Urteil, B 12 RA 1/04 R vom 24.11.2005

Rechtsgebiete:SGB VI, GmbHG, GG
Schlagworte:Rentenversicherung, Versicherungspflicht, Alleingeschäftsführer bzw Alleingesellschafter einer GmbH, Ein-Mann-GmbH, juristische Person, natürliche Person, arbeitnehmerähnlicher Selbstständiger
Stichwort:arbeitnehmerähnlicher Selbstständiger
Leitsatz:GmbH-Geschäftsführer sind als selbstständig Erwerbstätige rentenversicherungspflichtig, wenn sie selbst keinen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen und im Wesentlichen nur für die GmbH tätig sind.
Volltext: BSG - Urteil, B 12 RA 1/04 R

BSG – Urteil, B 12 RA 15/04 R vom 23.11.2005

Rechtsgebiete:SGB IV, SGB VI
Schlagworte:(Rentenversicherungspflicht, Voraussetzung für Befreiung nach § 231 Abs 5 SGB VI, arbeitnehmerähnlicher Selbstständiger
Stichwort:arbeitnehmerähnlicher Selbstständiger
Leitsatz:1. Der Anspruch auf Befreiung von der Rentenversicherungspflicht nach § 231 Abs 5 SGB VI setzt das Bestehen von Versicherungspflicht in dem Zeitraum, für den die Befreiung begehrt wird, voraus.

2. Der Rentenversicherungspflicht als so genannter arbeitnehmerähnlicher Selbstständiger nach § 2 S 1 Nr 9 SGB VI steht die regelmäßige Beschäftigung von Arbeitnehmern im Zusammenhang mit dieser Tätigkeit auch dann entgegen, wenn deren Arbeitsentgelte nur zusammengerechnet den in Buchstabe a dieser Vorschrift genannten Betrag übersteigen.
Volltext: BSG - Urteil, B 12 RA 15/04 R


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