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JuraForum.deUrteileSchlagwörterAArbeitnehmerähnliche Person (Rundfunkgebührenbeauftragter) 

Arbeitnehmerähnliche Person (Rundfunkgebührenbeauftragter)

Entscheidungen der Gerichte




BAG – Beschluss, 5 AZB 12/00 vom 30.08.2000

Rechtsgebiete:ArbGG, GVG, SGB III, SGB IV
Schlagworte:Rechtsweg - Arbeitnehmerähnliche Person (Rundfunkgebührenbeauftragter)
Stichwort:Arbeitnehmerähnliche Person (Rundfunkgebührenbeauftragter)
Leitsatz:Leitsätze:

Ein Rundfunkgebührenbeauftragter kann arbeitnehmerähnliche Person sein. Für dessen Klage auf Erteilung einer Arbeitsbescheinigung nach § 312 SGB III ist der Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen eröffnet.

Aktenzeichen: 5 AZB 12/00
Bundesarbeitsgericht 5. Senat
Beschluß vom 30. August 2000
- 5 AZB 12/00 -

I. Arbeitsgericht
Beschluß vom 27. Oktober 1999
Köln
- 15 Ca 5608/99 -

II. Landesarbeitsgericht
Beschluß vom 7. Februar 2000
Köln
- 13 Ta 396/99 -
Volltext: BAG - Beschluss, 5 AZB 12/00




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