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Arbeitnehmer in der Freistellungsphase

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LAG-DUESSELDORF – Beschluss, 5 TaBV 42/02 vom 31.10.2002

Rechtsgebiete:BetrVG, ATZG
Schlagworte:Betriebsratswahl, wahlberechtigte Arbeitnehmer, Leiharbeitnehmer, Altersteilzeit, Arbeitnehmer in der Freistellungsphase
Stichwort:Arbeitnehmer in der Freistellungsphase
Leitsatz:1. Bei der Ermittlung der Beschäftigtenzahl i. S. d. § 9 BetrVG zählen Leiharbeitnehmer im Entleiherbetrieb jedenfalls dann nicht mit, wenn der Betrieb mehr als 100 Arbeitnehmer aufweist.

2. Arbeitnehmer, die sich in der abschließenden Freistellungsphase ihres Altersteilzeitverhältnisses befinden, sind nicht wahlberechtigte Arbeitnehmer i. S. d. § 7 Satz 1 BetrVG. Sie finden im Rahmen des § 9 BetrVG ebenfalls keine Berücksichtigung.
Volltext: LAG-DUESSELDORF - Beschluss, 5 TaBV 42/02




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