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Arbeitgeberbeitrag zur Altersvorsorge

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LAG-MUENCHEN – Urteil, 5 Sa 1416/03 vom 07.04.2004

Rechtsgebiete:MTV, TVAV, EStG, BGB
Schlagworte:Arbeitgeberbeitrag zur Altersvorsorge, Beitragspflichtigkeit einer Beihilfe zum Krankengeld
Stichwort:Arbeitgeberbeitrag zur Altersvorsorge
Leitsatz:Eine "Beihilfe in Höhe des Unterschiedsbetrages zwischen Krankengeld und Nettoentgelt" i.S.v. § 15 Nr. 3 Manteltarifvertrag vom 05.06.2001 begründet nicht den Anspruch auf einen "Arbeitgeberbeitrag zur Altersvorsorge" gemäß § 2 TV für Altersvorsorge vom 17.04.2002, die beide für die Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen der ... AG, der ... GmbH und der ... GmbH von diesen Unternehmen und der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) abgeschlossen worden sind.
Volltext: LAG-MUENCHEN - Urteil, 5 Sa 1416/03




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